Fliegenfischen und Angeln. Dazu brauchen Sie in Deutschland halt den Fischereischein. Sportfischerprüfung. Hier die unterschiedlichen Regularien der Bundesländer ( Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen )

Fliegenfischerschule Mittelweser, Stolzenau / Weser.

Regelungen der 16 Bundesländer
zum Fischereischein



Unter Ausschluß jeglicher Gewähr hier einmal die mir bekannten Regelungen zum Fischereischein in den einzelnen Bundesländern.




Baden-Württemberg

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländern, die sich nicht länger als einen Monat in Baden-Württemberg aufhalten, wird auch ohne Sachkundennachweis ein Fischereischein erteilt.

Bei einem längeren Aufenthalt müssen sie Fischerprüfung ablegen und den Fischereischein erwerben. Den Baden-württembergischen Fischereischein erhalten Ausländer auch dann wenn sie ihren ersten Wohnsitz noch in ihrem Heimatland haben.
Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers. Zwischen 10 und 16 Jahren können Jugendliche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten (berechtigt zur Ausübung des Angelsports in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers).

Ab 10 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden.
Bei Zuzug wird spätestens nach 2 Jahren ein baden-württembergischer Fischereischein gebraucht.

Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses umgeschrieben. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn der Anwärter zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.
1 Jahr/5 Jahre (voraussichtlich ab 2005 Änderung in 1 Jahr oder lebenslang




Bayern

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländer, die sich vorübergehend in Bayern aufhalten erhalten einen Fischerei-schein, der maximal drei Monate im Jahr gültig ist.

Nach erfolgreich abgelegter Fischer-prüfung können sie unabhängig von Staats-angehörigkeit und Wohnsitz den Fischerei-schein auf Lebenszeit erhalten.

Unter 10 Jahren können Kinder durch einen volljährigen Fischereischeininhaber an die Angelfischerei herangeführt werden.
Zwischen 10 und 18 Jahren erhalten sie den Jugendfischereischein ohne Prüfung. Sie dürfen dann ebenfalls nur in Begleitung eines erwachsenen Fischerei-scheininhabers angeln.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann die Fischerprüfung abgelegt werden und mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche den regulären Fischereischein erhalten, mit dem sie ohne Einschränkungen angeln dürfen.
Der in einem anderen Bundesland erworbene Fischereischein gilt nach Zuzug in Bayern weiter bis zum Ablauf seinerGeltungsdauer.

Anschließend wird ein bayerischer Fischereischein ausgestellt, sofern die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung der bayerischen gleichgestellt ist.
lebenslang




Berlin

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen ohne Fischereischein angeln.

Allerdings müssen sie ihre Befähigung zum Angeln nachweisen, etwa in Form einer Mitgliedschaft in einer ausländischen Anglerorganisation oder eines ausländischen Fischereischeins.

Natürlich können Ausländer auch unabhängig von ihrem Wohnsitz, nach bestandener Prüfung, den Berliner Fischereischein erhalten.
Jugendliche unter 12 Jahren können durch einen volljährigen Fischereischeininhaber an das Angel herangeführt werden. Zwischen 12 und 18 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein erworben werden.

Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel fischen zu dürfen.

Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche aber auch die Fischerprüfung ablegen, den Fischereischein A beantragen und alleine und auch auf Raubfische angeln gehen.
Ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein verliert mit Zuzug nach Berlin seine Gültigkeit.

Es muss der Berliner Fischereischein A erworben werden. Eine in einem anderen Bundesland abgelegt Fischerprüfung wird als Voraussetzung für die Erteilung anerkannt
Fischereischein A (Angler)
1 Jahr/5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr




Brandenburg

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländer dürfen in Brandenburg angeln wenn sie eine ausländische Fischer - oder Anglerprüfung bestanden haben oder Mitglied in einer ausländischen Fischer- oder Anglervereinigung sind.

Unabhängig von ihrem Wohnsitz können sie nach bestandener Prüfung auch den brandenburgischen Fischereischein erhalten.
Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten, der nur zum Friedfischangeln berechtigt.
Begleitung durch erwachsenen Fischereischeininhaber ist nicht nötig.

Ab dem 14. Lebensjahr kann nach bestandener Prüfung der Fischereischein A erworben werden, der ohne Auflagen umfassend das Angeln erlaubt.
Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.

Ebenso wird eine in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt.
Fischereischein A (Angler), Jugendfischereischein, 1 Jahr / 5 JahreFischereischein A (Angler), Jugendfischereischein, 1 Jahr / 5 Jahre




Bremen

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Nach bestehendem Fischereigesetz ist das Angeln für Ausländer nicht geregelt (und demnach nicht erlaubt?).

Das Thema soll bei einer Änderung des Gesetzes aber diskutiert werden.
Es gibt keinen Jugendfischereischein. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln.

Ab 14 Jahren kann nach bestandener Fischerprüfung der Fischereischein erworben und ohne Einschränkungen geangelt werden.
Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Bremen umgeschrieben und verlängert.

Ebenso ist die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines bremischen Fischereischeins gültig.
lebenslang




Hamburg

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Das Hamburgische Fischereigesetz sieht keine Möglichkeit vor Ausländern das Fischen in Hamburg zu gestatten.

Allerdings können sie unabhängig von Nationalität undWohnsitz, nach erfolgreicher Prüfung, den Hamburger Fischereischein erhalten.
Es gibt keinen Jugendfischereischein. Unter 12 Jahren ist Angeln verboten.

Ab 12 Jahren kann die Prüfung für den regulären Fischereischein abgelegt und ohne Auflagen geangelt werden.
Nach einem Umzug aus einem anderen Bundesland nach Hamburg muss der Fischereischein "unverzüglich" in einen hamburgischen Fischereischein umgetauscht werden.
Fischerprüfungen aus anderen Bundesländern sind in Hamburg grundsätzlich zur Erteilung eines Fischereischeins gültig.
lebenslang




Hessen

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländer ohne Wohnsitz im Inland können den hessischen Fischereischein ohne Prüfung erhalten wenn sie beispielsweise im Besitz eines ausländischen Fischereischeins sind.

Wer aus Ländern kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt, muss nachweißen dass er dort der Fischerei nachgeht und sachkundig ist. Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche Erklärung geschehen. Natürlich können Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz, auch die Fischerprüfung ablegen und anschließend den hessischen Fischereischein erhalten
Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden.
Bei einem Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.

Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt.
1 Jahr/5 Jahre/10 Jahre




Mecklenburg-Vorpommern

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländische Touristen können in Mecklenburg-Vorpommern ohne Fischereischein und ohne jegliche Einschränkungen der Angelfischerei nachgehen.
Für längeren Aufenthalt gilt:" Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland benötigen für den Fischfang keinen Fischereischein."
Es gibt keinen Jugendfischereischein. Ab einem Alter von 10 Jahren dürfen Kinder angeln. Sie müssen dazu aber die Fischerprüfung ablegen und den regulären Fischereischein erwerben. Dann ist es ihnen gestattet ohne Auflagen zu angeln
Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Mecklenburg-Vorpommern ohne weiteres umgeschrieben.
Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung ist zur Erteilung eines Fischereischeins in Mecklenburg-Vorpommern gültig.
lebenslang




Niedersachsen

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
In Niedersachsen benötigen ausländische Touristen zum Angeln keinen Fischereischein. Sie sind damit Deutschen gleichgestellt.

Den niedersächsischen Fischereischein können Ausländer allerdings nicht erwerben solange sie ihren Hauptwohnsitz in ihrem Heimatland und nicht in Niedersachsen haben.
Es gibt keinen Jugendfischereischein. Bis zum 14. Lebensjahr (Kinderausweis ist mit zu führen), dürfen Jugendliche nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht geeigneter Personen angeln.

Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden.
Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit in Niedersachsen umgeschrieben und verlängert wenn ihnen eine offizielle Fischerprüfung zu Grunde liegt.
lebenslang




Nordrhein-Westfalen

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländische Touristen müssen ebenfalls einen Fischereischein erwerben. Er wird ohne Ablegung der Fischerprüfung erteilt, wenn sie nachweisen, dass sie die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

Halten sie sich länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen auf, müssen sie die Fischerprüfung ablegen.
Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugend-fischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.
Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Nordrhein-Westfalen, auch nach Ablauf seiner Gültigkeit, ohne weiteres umgeschrieben.

In anderen Ländern der Bundesrepublik abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen hatte.
1 Jahr/ 5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr




Rheinland-Pfalz

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländische Touristen können in Rheinland - Pfalz einen Fischereischein erhalten ohne die Fischerprüfung abzulegen.

Solange sie nicht auf eine Wohnung in der Bundesrepublik gemeldet sind brauchen sie keinen Sachkundenachweis zu erbringen.
Ab einem Alter von 7 bis 16 Jahren können Kinder und Jugendliche den Jugendfischereischein erwerben. Er erlaubt es ihnen im Beisein eines Fischereischeininhabers (muss nicht volljährig sein!) zu angeln.

Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden.
Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Rheinland-Pfalz ohne weiteres umgeschrieben.

Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung ist zur Erteilung eines Fischereischeins auch in Rheinland-Pfalz gültig.
1 Jahr/ 5 Jahre




Saarland

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländische Touristen können ohne Prüfung und ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein erwerben, der 1 Jahr gültig ist.
Egal wie jung, es gibt für den Jugendfischereischein (ohne Prüfung) keine Altersgrenze nach unten. Angeln ist aber nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischerei-scheininhabers erlaubt.
Ab 13 Jahren kann die Prüfung für den regulären Fischereischein abgelegt werden, der frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt wird.
Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.

Ebenso wird eine in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt.
1 Jahr/5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr




Sachsen

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländische Touristen benötigen in Sachsen zum Angeln einen Fischereischein. Diesen erhalten sie wenn sie Sachkunde in Form eines ausländischen Fischereischeins oder der Mitgliedschaft in einer ausländischen Anglerorganisation nachweisen können. Ebenso steht es ihnen offen die Fischerprüfung abzulegen um den sächsischen Fischereischein zu erwerben.
Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Von 10 - 16 Jahren kann der Jugendfischereischein ohne Prüfung erworben werden.

Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden.
Fischereischeine anderer Bundesländer sind den sächsischen Fischerei-scheinen gleichgestellt. Sie werden bei einem Umzug nach Sachsen ohne nochmalige Prüfung umgeschrieben.

Die Fischereiprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn sie in Inhalt und form der sächsischen Fischereiprüfung entspricht.
1 Jahr/3 Jahre/5 Jahre




Sachsen-Anhalt

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländische Touristen müssen einen Fischereischein erwerben. Dafür ist aber keine Prüfung erforderlich. Der Mitgliedsnachweis einer Anglerorganisation oder eine Fischereilizenz des Heimatlandes genügt für die Ausstellung eines Fischereischeines. Die Fischerprüfung, als Voraussetzung für den Erwerb des Fischerei-scheins, kannunabhängig von Hauptwohnsitz in Sachsen - Anhalt abgelegt werden.
Von 8 bis 18 Jahren können Jugendliche den Jugendfischereischein erwerben. Dazu muss die Jugendfischerprüfung abgelegt werden (abgespeckte Version der regulären Fischerprüfung mit kindgerechten Fragen zur Angelfischerei).
Der Jugendfischereischein berechtigt ohne weitere Auflagen zum Friedfischfang. Ab 14 Jahren kann dann nach bestandener Fischerprüfung der reguläre Fischereischein erworben werden.
Fischereischeine anderer Bundesländer werden umgeschrieben. Ist ihre Gültigkeit abgelaufen muss ein Fischerprüfungszeugnis vorgelegt werden.

In anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfungen werden zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt.
1 Jahr bis 5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr




Schleswig-Holstein

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländische Touristen, können für die Dauer von 40 Tagen eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die sie von der Fischereischeinpflicht befreit.
Der Erwerb des Fischereischeins ist für Ausländer aus der Europäischen Union ohne Prüfung möglich. Sie müssen dann eine der schleswig-holsteinischen Fischerprüfung vergleichbare Prüfung nachweisen.
Es gibt keinen Jugendfischereischein. Unter 12 Jahren ist das Angeln unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt. Die Fischerprüfung kann ab dem 11. Lebensjahr abgelegt werden, der reguläre Fischereischein ab dem 12. Lebensjahr erworben werden.
Bei einem Zuzug nach Schleswig-Holstein wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.
Ist der Fischereischein vor 1983 ausgestellt worden, muss ein gültiges Prüfungszeugnis vorgelegt werden. In einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfungen werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
lebenslang




Thüringen

Bedingungen für ausländische Gäste
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Ausländische Touristen benötigen in Thüringen einen Fischereischein. Sie erhalten ihn nach Vorlage eines Befähigungsnachweises (ausländischer Fischereischein oder Sportfischerpass). Er wird als Jahresfischereischein erteilt.

Einen Fischereischein mit mehrjähriger Gültigkeit können Ausländer erhalten indem sie die thüringische Fischerprüfung ablegen.
Der Fischereischein wird nach Vollendung des 14. Lebensjahres unter Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses erteilt. Der Jugendfischereischein wird ohne Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses vom 10. bis 14. Lebensjahr erteilt. Das Angeln ist hierbei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers möglich.
Kinder unter 10 Jahren und Versehrte können in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Fischereischein angeln. Dabei dürfen sie den gefangenen Fisch nicht selbst abködern und töten.
Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf der Gültigkeit nur bei Vorlage eines Fischerei-prüfungszeugnisses umgeschrieben.

In einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfungen werden zur Erteilung des Thüringer Fischereischeins anerkannt.
1 Jahr/5 Jahre/10 Jahre