In Hessen u. Thüringen Fliegenfischen und Angeln

Hessen Thüringen
Hessen
Angeln und Fliegenfischen im mittleren Deutschland: Hessen und Thüringen Diemel 1
Edersee 2
Fließstrecke 3
Affolderner See 4
Eder 5
Ulster 6
Kinzig 7
Weil 8
Mud (Bayern) 9
Aar 10
Thüringen
Angelladen und Info
Felda 51
Ilm
56
Zorge
57
Wipper
58
Leine 59
Hörsel 60
Helme 62
Unstrut 63
Thüringer Wald
Werra 52
Saale
53
Schleuse
54
Schwarza 55
Wisenta 61
Stand
19.9.2010





Angeln und Fliegenfischen. Kurse Fliegenfischen in Hessen. Laufend Fliegenfischerkurse.

_Hessen



Diemel

Hier einige Informationen über die Diemel. Fliegenfischen auf Äschen und Bachforellen ist hier zu günstigen Bedingungen möglich. Der Fluß erreicht etwa bei Marsberg-Westheim hessisches Gebiet. Einige Informationen über den Oberlauf der Diemel findet Ihr deshalb unter "Gewässer Westdeutschland".
Die 105,5 km lange Diemel ist ein linker bzw. westlicher Nebenfluss der Weser in Nordhessen und Nordrhein-Westfalen. Die Diemel stellt den südlichsten großen Zufluss der Ober-Weser (neben deren eigentlichen und noch größeren Quellflüssen Fulda und Werra) dar.
Angeln und Fliegenfischen an der Diemel bei Wrexen / Hessen
Blick auf die Diemel bei Wrexen / Hessen
Diemel in Wrexen

Äschen müssen zurückgesetzt werden. Watfischen nicht erlaubt. Tagesschein 8.- €. Begrenzte Scheinzahl, deshalb unbedingt vorher anrufen.

Ausgabestelle: Gaststätte Kussmann
Hauptstr. 5, 33474 Diemelstadt-Wrexen, Tel. 05642-8415.

Mindestmaß für Forellen 25 cm, Äschen 35 cm und Aale 40 cm. Fangbegrenzung 5 Fische pro Tag - außer Aale. Saisonbeginn am 1. April. Geangelt werden darf mit einer Rute von moreens 6 Uhr bis Mitternacht.
Der Wirt ist selber Fliegenfischer. Das angeschlossene Hotel ist gut und günstig.

Scheinausgabe unter der Woche ab 6 Uhr, am Wochenende ab 8 Uhr. Freitags Ruhetag.

Die Diemel in Hessen, hier in Nordhessen kann man Fliegenfischen und Angeln Fliegenfischen an der Diemel in Hessen Angeln an der Diemel
Befischen darf man hier nur die rechte Uferseite, da das gegenüberliegende Flußufer schon in NRW liegt.
Wegen des Watverbots fische ich an der Diemel häufig leichte Ruten in #3-5, 9 ft und länger.
weiter stromab, Höhe A44
Diemel bei Helmarshausen

Diemel bei Helmarshausen

Erlaubnisscheine - an Personen über 18 Jahre - 

erhältlich  im Angelgeschäft Haber, Poststraße 9, Tel: 2218
oder
Gaststätte Diemelklause, Trendelburger Weg 3, Tel: 2823
Fliegenfischen an der Diemel
Fotos links und rechts:

die Diemel bei Helmarshausen. Hier haben wir viele Äschen und Forellen gesehen, leider jedoch nie richtig Zeit zum Fischen gehabt.
Strecke Westheim:
Tageskarte 10 Euro, Druck und Beschriftungen Thomas Garbes, Kasseler Str. 74, 34431 Marsberg-Westheim, Tel. 02994-8111.
Mindestmaß für Forellen 30 cm, Äschen 35 cm. Fangbegrenzung 4 Salmoniden pro Tag. Saisonbeginn am 16. März.
Es darf mit einer Rute von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geangelt werden.
Watfischen ist in der Zeit vom 2. Mai bis 19. Oktober gestattet.
Strecke Warburg:
Tageskarte 10 Euro, Wilke ModenGmbH, Hauptstraße 56, 39414 Warburg, Tel. 056412806, Fax: 05641-60627.
Mindestmaß für Forellen: 25 cm, Aal: 40 cm, für sonstige Arten gelten die gesetzlichen Maße des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Fangbegrenzung: 3 Forellen und 5 Aale, sonstige Arten frei. Saisonbeginn ist der 1. Mai.


Edersee
Ederstausee, der flächenmäßig zweit- und volumenmäßig drittgrößte Stausee in Deutschland, befindet sich am Fluss Eder hinter der Edertalsperre bei Waldeck im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Nordhessen).

Südwestlich von Kassel und direkt nördlich des Kellerwalds wird die Eder bei Hemfurth-Edersee durch eine für deutsche Verhältnisse recht große Talsperre (Staumauer) zu einem See aufgestaut. Er reicht von der Einmündung der Eder bei Herzhausen im Westen bis zur Staumauer bei Hemfurth-Edersee im Osten und ist insgesamt 27 km lang.

Für uns Fliegenfischer ist der Edersee m.M. nicht besonders interessant. Gut aber für die Hecht- und Zanderfischer. Seitdem kein Berufsfischer mehr da ist, haben die Zanderfänge deutlich zugenommen. Die Hechtfänge sind wie immer stabil, kapitale Hechte werden sehr häufig gefangen.

Wind und Wetter erfahren Sie im Fernsehen, Videotexttafel 171 und 172 des HR 3. Der Wasserstand und Temperatur des Edersees unter:  www.edersee.de/wasserstand/. Ruder & Elektrokajütangelboote, Zimmervermittlung, Fishguiding (begleitetes Angeln) und und und unter: www.monis-bootsverleih.de. Email: monis-bootsverleih@t-online.de    Telefonisch unter 05623-4708 oder 4595

Alles rund um den Edersee unter: www.edersee-verkehrsverein.de.

Angelscheine, Köder und usw. bei "Angelschmidt", ein Geschäft befindet sich in Hemfurth direkt an der Staumauer, das andere in Affoldern, 10 Minuten mit dem Auto


Fließstrecke zwischen Edersee und Affolderner See

Angeln an Edersee in Hessen mit Naturködern. Fliegenfischen geht hier sehr gut Fliegenfischen am Affolderner See. Rollwurf und Switchcast sollte man hier wegen des geringen Rückraumes aber gut beherschen
Dies ist der für Fliegenfischer interessantere Teil. Etwa 1,5km lang, bis zu 80m breit.

Abhängig vom Wasserdurchlaß an der Sperrmauer strömt es hier unterschiedlich stark. Teilweise gute Watfischerei, vorsichtig nur wenn es stark zu strömen anfängt. Dann sofort raus aus dem Wasser.

Bachflohkrebse in grau oder orange gehen sehr gut. Köcherfliegen gibt es ebenfalls reichlich. Untergrund ist grober Kies, teilw. tiefe Löcher. An den Brücken ist sehr gute Fischrei möglich. Dort geht's aber häufig nur mit Rollwürfen oder Switchcast.
Ab der Brücke uterhalb der Sperrmauer beginnt die Fischerei, dann auf 400-500m gutes Watfischen


Affolderner See

Angeln / Fliegenfischen am Affolderner See auf Forellen und Äschen
An diesem bei Anglern sehr beliebten See weren jedes Jahr sehr große Forellen gefangen. Die besten Chancen hat man, wenn man sich ein Boot leiht und im Bereich Vogelinsel fischt. Am Rande der Insel und des Sperrgebietes hat man eigentlich die besten Chancen. Beschwerte Nymphen und Streamer gehen sehr gut. Morgens und am Abend auch Trockenfliegen, spez. bränliche Sedges

Der See hat ein gewaltiges Nahrungsangebot für die Fische, vornehmlich Bachflohkrebse und Köcherfliegen.

Im hinteren Bereich des Sees gibt es auch einen sehr guten Äschenbestand.
Hier hinten im See gibt es sogar Äschen


Eder

Angeln und Fliegenfischen an der Eder in Hessen
Gleich unterhalb des Affolderner Sees folgt die Eder wieder ihrem ursprünglichem Flußlauf.
Leider ist dieses Stück fest verpachtet (Stand 2006), Gastkarten gibt es keine.

Wie weit die verpachtete Strecke geht weiß ich heute noch nicht.


Immer wieder höre ich aber von einer sehr guten Fischerei an der oberen Eder (NRW). Ist sicherlich eines meiner nächsten Ziele.


Ulster

Die Ulster in Hessen bei Hochwasser
Fliegenfischen an der Ulster
Angeln und Fliegenfischen an der Ulster in Hessen
Hilders:
Berechtigungsscheine für Angeln in der Ulster oder im Teich erhalten Sie in der der Tourist-Information Hilders, Tel. 06681-960815. Nur für Gäste der Marktgemeinde Hilders möglich.

Tann:
Bachangel an der Ulster, Angelsportverein Tann, (Tel. 06682-1818) oder Tourist-Information Tann (06682-961111).
Fischarten: Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaiblinge (nur Fliegenfischen)


Kinzig

Die Kinzig - nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Fluss im Schwarzwald - entspringt in der Nähe von Fulda und mündet bei Hanau in den Main. Sie hat eine wechselhafte Geschichte hinter sich: vom einstigen Lachs-Laichgebiet um die Jahrhundertwende zum belasteten Industriegewässer der 60er Jahre. Heute zählt das Kinzigtal zwischen Vogelsberg und Spessart zum Naherholungsgebiet von Frankfurt.

Betreut wird der Fluss von der Interessengemeinschaft Kinzig (IGK), die gleichzeitig verschiedene Kartenausgabestellen unterhält.

Die Streckenabschnitte sind in A, B und C-D unterteilt:
Abschnitt A: von Hanau bis Langenselbold. Breit und ruhig, Wassertiefe von 1,50 bis zwei Metern. Eher was für Stipper und Allgemeinangler.
Abschnitt B: Gastkartenstrecke. Von Langenselbold bis kurz vor Gelnhausen. Abwechslungsreicher. In den schnellen Partien manchmal Bach- und Regenbogenforellen sowie Äschen.
Abschnitt C:
Oberlauf des Flusses. Leider steht dieser für den Forellen- und Äschenfischer besonders interessante Bereich von Gelnhausen bis zum Ahler Stausee dem Gastangler nur teilweise zur Verfügung, dies im eingegliederten Abschnitt D von Wächtersbach bis zum Ahler Stausee. Hier gibt es Nasen, Barben sowie Forellen und Äschen. Während im Grenzbereich zwischen Wächtersbach und der Ortschaft Aufenau (Abschnitt D) besonders Barben und Nasen stehen, kommt im weiteren Verlauf der Fliegenfischer zu seinem Recht. Schnelle Rauschen und anschließende Rieselstrecken mit Feinkies und Sand sowie Quellmoos und Hahnenfuß laden förmlich dazu ein, die Fliegenrute zu schwingen

Info
Außer in den Ausgabestellen der Interessengemeinschaft Kinzig gibt es Gastkarten für die Abschnitte A und B in Hagen“s Angellädchen, Alte Schmidtgasse 4, 63571 Gelnhausen, Tel. 06051/14698 oder 2816 sowie für den Abschnitt D im Tackle Shop Rhein-Main, Gelnhäuser Str. 4, 63628 Bad Soden-Salmünster, Tel. und Fax 06056/5612.


Weil

Diesen Bach habe ich bei einem Besuch in Weilburg zufällig entdeckt. Die Bilder zeigen etwas von dem Abschnitt bei Weilmünster. Bewirtschaftet wird das Gewässer vom Fischerei-Sportverein Oberlahn e.V. 1885. Auf Nachfrage erklärte man mir, dass dieser Bach im Moment "von den Amis" gepachtet sei und es bei FSV Oberlahn deshalb keine Gastkarten gebe.

Bitte kurze Nachricht an mich, wenn hierzu jemand weitere Informationen hat.
Angeln an der Weil bei Weilmünster in Hessen
Fliegenfischen an der Weil bei Weilmünster in Hessen, nördlich Frankfurt
Die Weil bei Weilmünster, Tip zum Angeln und Fliegenfischen ?


Mud

In Bayern, Grenze zu Hessen. 5,5 km Salmonidengewässer: Mud, Billbach, Saubach

ASV Amorbach
Amorbach im Odenwald

TK: 25 €

(nur Fliegenfischen: Äsche, Bach- und Regenbogenforelle, Saibling)

Tageskartenausgabe vom 01. April bis 30. September. Es werden nur 3 Tageskarten pro Tag ausgegeben, deshalb Kartenreservierung unbedingt erforderlich.

Info: Th. Schmedding, Tel.: 0171 5481 438
oder W. Farrenkopf, Tel.: 0173 6703 570

Tageskarten auch bei Angel-Bär in Frankfurt, Tel. 069-283785
Angeln an der Mud bei Amorbach im Odenwald
Fliegenfischen an der Mud bei Amorbach im Odenwald


Aar

Fliegenfischen an der Aar
Fliegenfischen an der Aar
Fliegenfischen an der Aar in Hessen
Fliegenfischen an der Aar, Grenze Nordrhein-Westfalen - Hessen
Fliegenfischen an der Aar, Grenze Hessen - Nordrhein-Westfalen
Fliegenfischen und Angeln an der Aar, Angelpark Wagner
Boris Wagner, Betreiber des Angelpark Wagner, hat 2009 einen etwa 5km langen Abschnitt der Aar übernommen. Und für den Fluß ist ein Profi wie B.W. mit seinem Engagement und seiner Sachkenntnis ein Segen. Hier im natürlichen Aarbachtal, an der Landesgrenze Nordhessen/NRW, können Fliegenfischer (und nur Fliegenfischer) ihrer Passion nachgehen. Die Gewässerstruktur wechselt laufend von flachem Wasser bis zu 4 m tiefen Gumpen, baumüberhangenen Teilabschnitten, Rauschen und Wehren. Die Fotos oben zeigen nur Stellen flußaufwärts der Forellenseen.

In der Aar lassen sich schönste Bach- und Regenbogenforellen, Äschen- und Barben fangen. Wir waren am 1.5. 2010 da und haben trotz des noch sehr kalten Wassers sehr gut gefangen. Die Powerdrills der starken Regenbogenforellen waren jedesmal ein Erlebnis. Auf Äschen haben wir wegen der Laichzeit nicht gefischt.

Auch bei dem kalten Wasser haben wir ein sehr starkes Aufkommen an Nymphen verschiedenster Arten festgestellt. Auch das zeigt von einem Qualitätsgewässer mit großem Potential.

Die Aar entspringt im Sauerland bei Küstelberg, das Einzugsgebiet bis zur Fliegenstrecke im Aartal umfasst 114 km². Die Aar fließt, umgeben von Wiesen und Wäldern, in ihrer einmaligen Natürlichkeit. Der Kellerwald als Nationalpark zeigt mit seinen schönen Wäldern, Wiesen und Tälern, dass die Natur dort noch in Ordnung ist.

Die neue Fliegenstrecke liegt in landschaftlich reizvoller Lage zwischen Medebach und Lichtenfels-Goddelsheim, im schönen Aartal (Landesgrenze Nordhessen/NRW), nicht weit vom Eder-, Diemel - und Twistesee entfernt.

Es wird nur eine täglich begrenzte Anzahl an Tageskarten ausgegeben. Daher ist eine Voranmeldung immer nötig. Das Angeln im Aar-Abschnitt ist ausschließlich mit der Fliegenrute gestattet.
Der Preis für eine Tageskarte beträgt 25 EUR, mitnehmen darf man 2 Fische zwischen 30 und 40 cm.
Fliegenfischen am Forellenpark in Lichtenfels
Fliegenfischen am Forellensee in Lichtenfels
Angeln auf Wels
Insidern ist der Angelpark Wagner schon lange bekannt. Die Fische gehören qualitätsmäßig anscheinend zur Spitzenklasse. Regenbogen-, Bachforellen, Seesaiblinge, Wels und Stör kann man in den beiden Angelseen fangen. Damit sind die Seen vielleicht mal was zum "Beutemachen", die Aar was "zum Genießen".

Fischzucht und Angelpark Wagner, Auf der Aar 1, D-35104 Lichtenfels-Goddelsheim. Tel. +49 2982 636, Fax: +49 2982 612, E-Mail: info"at"angelpark-wagner.de







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_Thüringen



Thüringen
Seit 1977 bin ich jetzt schon in Thüringen unterwegs und fahre immer wieder gerne dahin. Damals war es noch ein Staatsverbrechen wenn ein Besucher aus dem Westen in der damaligen DDR angelte. So jedenfalls seinerzeit die Antwort der Volkspolizei auf meine diesbezügliche Frage. Gottseidank ist das alles nur noch Erinnerung.

Und wenn jetzt noch der schwarze Vogel die natürlich gewachsenen thüringischen Äschenbestände verschonen würde, wären aus anglerischer Sicht viele noch glücklicher.



Tip für Thüringen

Angelspezi Arnstadt

Ichtershäuser Str. 74
99310 Arnstadt
Tel. 03628-586694

Eigentlich will ich ja immer händler- und herstellerneutral sein, dieser Tip muß aber mal sein.

Die Leute sind absolut kompetend und kennen die meisten Thüringischen Gewässer aus eigener Praxis. Man bekommt hier für viele Gewässer in Thüringen Gastkarten. Dabei dann dazu auch jede Menge Tips und Infos, fragt bloß nicht welche Fliege gerade geht! Das Sortiment, speziell Bindematerial, ist erstklassig.

Der Laden ist ganz leicht zu finden, viell. 1000m von der Autobahnausfahrt Arnstadt entfernt.


Felda in der Rhön

Die Felda entspringt bei Frankenhain im Thüringischen Teil der Rhön und mündet bereits nach etwa 40 Kilometern bei Dorndorf in die Werra. Die durchschnittliche Breite liegt zwischen 4 und 8 Metern, das Wasser ist meist klar und es gibt eine gute Anzahl tiefer Gumpen und Kolke. 

Der Oberlauf wird leider vollständig von Vereinen bewirtschaftet, die keine Gastkarten ausgeben. Sollte sich das mal ändern, findet der Fliegenfischer Angelmöglichkeiten in einem munter fließenden Mittelgebirgsbach, in dem die Bachforelle dominiert.

Der Sächsiche Hof in Dermbach ist leider set längerer Zeit geschlossen. In einigen Medien findet man fälschlicherweise noch Hinweise auf dieses historische Lokal, in dem schon der Schriftsteller Ernest Hemingway und der schottische Whisky-Hersteller Johnny Walker residiert haben sollen.

Hier im Mittellauf besteht der Fischbestand aus Bachforellen, Äschen, Aalen und Mühlkoppen, wobei die Äsche die dominierende Fischart darstellt. Die Flußufer sind stark verwachsen, das Wasser selten tief und klar. Deshalb ist hier vorsichtige Pirschangelei angesagt. Aber wie gesagt, derzeit (2006) gibt es keine Gastkarten.
Angeln und Fliegenfischen an der Felda in Thüringen ist im Oberlauf nicht immer ganz einfach
Hier im Oberlauf dominiert die Bachforelle. Leider gibt's hierfür aber keine Gastkarten
Gastangler werden aber an der Strecke bei Stadtlengsfeld entschädigt. Hier bekommt man für 10 € Gastkarten für eine sehr gute 9 km lange Äschenstrecke. Aber auch hier ist vorsichtiges Pirschen am Fluß angesagt, da die Fische auch hier recht scheu sind. Kurze Ruten in leichten Klassen reichen völlig aus. Achtung : Neuregelung für 2009 und 2010.

Gastkarten gibts bei: BFT Tankstelle an der Hauptstr. in Stadtlengsfeld und bei Mike`s Angelparadies, Lange Gasse 3, Weilar 36457, Tel./ Fax.036965-61440. und 01719452272. Mail: MKESSLER3@aol.com.

Achtung : Neuregelung für 2009 und 2010
Der Verein hat beschlossen für die Saison 09 und 010 keine Tageskarten zu verkaufen. Somit ist es Gastanglern nicht mehr möglich im Pachtstück des ASV Stadtlengsfeld zu angeln.
Angeln in Stadtlengsfeld, Thüringen
Fliegenfischen und angeln in Stadtlengsfeld
Die Felda nördlich Stadtlengsfeld
Stadtgebiet von Stadtlengsfeld, hier steigen die kleinen Äschen und Bachforellen den ganzen Tag Die Felda nördlich Stadtlengsfeld


Ilm

Hier ist noch bis 2008 Baustelle.


Hörsel

Flußstrecke im Landkreis Eisenach, von Brücke Schlachthof bis Gemeindegrenze Wutha.

Max. Tiefe: ca. 1,5m

Infos u. Erlaubnisscheine zum Angeln z.B. bei (alle Angaben ohne Gewähr):


Hauptfischarten:
Bachforellen, Regenbogenforellen, Äschen und verschiedene Weißfischarten etc..




Angelsportverein Eiserne Ruhe Eisenach e.V.
Markscheffelshof 10
99817 Eisenach
Tel. 03691 / 893896

E-Mail: info@asv-eiserne-ruhe-eisenach.de
Internet: www.asv-eiserne-ruhe-eisenach.de
Hörsel in Thüringen bei Eisenach. Gutes Angeln und Fliegenfischen.
Angeln an der Hörsel auf Forellen
Gastkarten:

Zoo-Angelcenter, Marktkauf
99817 Eisenach

Angelsportgeschäft Waltershausen
Gaststätte Gute Quelle,
Neuenhof


Angel-u. Freizeitgeschäft
Mühlhäuser Str. 30, Ammern
Bestimmungen:
Es gilt die Thüringer Fischereiverordnung.
Der Fischfang darf mit max. einer Spinn- oder Flugangel oder max. zwei Raub- bzw. Friedfischangeln oder nur einer Senke (max. 1 m²) zum Köderfischfang ausgeübt werden.
Hier an der Hörsel in Thüringen ist schön öfter mal Pirschangeln angesagt
Während hier an der Hörsel genügend Rückraum für Überkopfwürfe ist
Schön vorsichtig anpirschen, hier an der Hörsel ist Pirschangeln angesagt


Wipper

Die Wipper ist ein etwa 95 km langer, linker bzw. westlicher Zufluss der Unstrut im Norden Thüringens, Deutschland.

Sie entspringt im Landkreis Eichsfeld im Ohmgebirge. Ihre Quelle befindet sich in im Eichsfeld gelegenen Worbis. Ab Worbis fließt die Wipper in überwiegend östliche Richtungen. Bei Sollstedt verlässt die Wipper das Eichsfeld durch die Eichsfelder Pforte zum Landkreis Nordhausen.

Das Tal der Wipper wird dann südlich vom Bergrücken der Hainleite flankiert. Bedeutendste Stadt am Lauf der Wipper ist Sondershausen, die Kreisstadt des Kyffhäuserkreises. Ab Göllingen wendet sie sich nach Südosten und durchschneidet bei Seega am Wipperdurchbruch die Hainleite.

Die Wipper mündet bei Sachsenburg an der Thüringer Pforte in die Unstrut.
Angeln an der Wipper bei Nordhausen
Die Wipper durchfließt den Ort Wippra, nordwestliches Thüringen Bernterode (Eichsfeld)
Forellenbach (3-4 m breit, 0,5-2 m tief, Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling, Gastangelstrecke 2,5 km lang)
Ingrid Thüne, Bahnhofsstr. 72, 37355 Niederorschel, Tel. 036076-51623. Es gibt nicht immer Gastkarten, vorher informieren derzeit keine Gast-Karten.


Südkreisgebiet Nordhausen
Äschen, Bachforellen, Döbel, Tagesk. 12,-/23,--EUR
Thiemrodt GbR, Waffen, Jagd, Mode, Angelbedarf, Alte Leipziger Str. 57, 99734 Nordhausen, Tel. 03631-990497

Gemarkung Kindelbrück, Mischgewässer , Tageskarte ca. 6 €, b.Einmündung Unstrut bei Sachsenburg
Manfred Linsel, Schloßplan 44, 06578 Kannawurf, Tel.(036375-60821 oder Bodo Reißner, Kirchplatz 13, Tel.(036375)60549
Fliegenfischen an der Wipper bei Nordhausen, Thüringen
Auf Bachforellen, Äschen und Regenbogenforellen an der Wippra
Die Wipper direkt im schönen Ort Wippra.



Bewirtschaftet wird dieses Stück vom

Anglererverein "Wippertal " e.V.. Tageskarten und Infos:Charly 's Angelshop, Inhaber Charles-Timm Walter
Friedrich - Ebert - Straße 13, 06333 Hettstedt.
Die Bilder rechts zeigen die Wipper im Bereich Nordhausen. Hier teilweise hohe Ufer


Zorge

Ein kleinerer Fluß der auch Nordhausen durchfließt. Sehr feines Fischen und vorsichtigste Pirschangelei ist hier angesagt. Tip: seht euch aber mal auf einer Karte an, wo Nordhausen liegt!!

Fischarten: Äschen, Bachforellen, Döbel, (insgesamt geringer Fischbestand war die Auskuft, die ich auf meine diesbezügliche Frage erhielt)
Tageskarten und Infos: Thiemrodt GbR, Waffen, Jagd, Mode, Angelbedarf, Alte Leipziger Str. 57, 99734 Nordhausen, Tel. 03631-990497

Peter Ross. Nassfliege
Angeln an der Zorge bei Woffleben, kurz vor Nordhausen
Schönes Fliegenfischen an der Zorge kurz vor Nordhausen
Die Zorge in der Ortschaft Zorge
Die Zorge bei Woffleben, kurz vor Nordhausen
Die Zorge bei Woffleben, kurz vor Nordhausen
Hochwasser an der Zorge in Nordhausen, Thüringen
Schönes Wehr direkt in Nordhausen. Hier sieht man fast immer Fliegenfischer
Die Zorge direkt im Ort Nordhausen ist ja wohl ein Insider-Tip
Die Zorge direkt in Nordhausen. Die Bilder sind im Dezember 2007 entstanden, hier war seinerzeit Hochwasser und natürlich gab es schlechte Lichtverhältnisse. Die Zorge ist aber wohl ein Tip.


Helme

Fluß südlich Nordhausen. Äsche, Bachforelle, Tagesk. 12 bzw. 23 €.
Tageskarten und Infos: Thiemrodt GbR, Waffen, Jagd, Mode, Angelbedarf, Alte Leipziger Str. 57, 99734 Nordhausen, Tel. 03631-990497


Leine

Angeln bei Heiligenstadt

Der Erwerb von Angelscheinen ist unter folgender Adresse möglich:
Zoohandlung und Anglerbedarf Herget
Schöllbach 16 - 18, 37308 Heilbad Heiligenstadt, (03606) 612059, Mo.-Fr.: 09.00 -18.30 Uhr und Sa.: 09.00-13.00 Uhr
Fliegenfischen an der Leine bei Heiligenstadt
Fliegenfischen an der Leine bei Heiligenstadt
Angeln in der Leine bei Heiligenstadt im nördlichen Thüringen

Leine zwischen Leinefelde und Heiligenstadt, hier der Fluß noch sehr schmal
Leine bei Beuren
Peter Ross. Nassfliege
Peter Ross. Nassfliege
Leine bei Beuren Leine bei Wingerode Leine kurz vor Heiligenstadt


Unstrut

Fliegenfischen an der Unstrut bei Dingelstädt Angeln und Fliegenfischen an der Unstrut bei Ammern, kurz vor Mühlhausen Forellen und Äschen gibt es in der Unstrut, Thüringen
Unstrut bei Dingelstädt, hier ist der Bach noch schmal
Hier, kurz vor Mühlhausen, wird die Unstrut noch interessanter. Dies ist aber noch nicht die Salmonidenstrecke
Görmar, hier findet man die Salmonidenstrecke der Unstrut Angeln und Fliegenfischen kann man bis Ende Januar an der Unstrut im nördlichen Thüringen Die Unstrut bei Bollstedt, hier wird viel geangelt
Görmar, hier findet man die Salmonidenstrecke der Unstrut
Salmonidenstrecke Görmar, hier ist es flach, das Wasser sichtig.
Bei Bollstedt, hier findet man viele Ansitzangler
Tageskarten für die oben gezeigten Flußabschnitte gibt es im Angelgeschäft in Ammern. Ammern liegt kurz vor Mühlhausen





Thüringer Wald

ist ein ca. 150 km langes und bis zu 35 km breites waldreiches Mittelgebirge im Freistaat Thüringen.

Der Thüringer Wald als Gebirgskette zieht sich von der Werra im Nordwesten bis zum Frankenwald im Südosten hin. Der Thüringer Wald ist in drei Abschnitte zu untergliedern, den eigentlichen Thüringer Wald, der den nordwestlichen Teil der Gebirgskette einnimmt, welcher dann ins Thüringer Schiefergebirge übergeht. Südlich der Hasel liegt der kleine Thüringer Wald.

Der Thüringer Wald ist größtenteils die Wasserscheide zwischen Elbe im Norden und Weser und Rhein (Main) im Süden. Die grobe Grenze zwischen Thüringer Wald und Schiefergebirge ist etwa die Linie Ilmenau - Eisfeld. Der höchste Berg des Thüringer Waldes ist der Große Beerberg bei Suhl (982 m). Weitere bedeutende Berge des Thüringer Waldes sind der Große Inselsberg (916 m) und der Schneekopf (978 m). Das Gebirge besteht zu großen Teilen aus dem vulkanischen Gestein Porphyr, wie z. B. der Falkenstein.

Aufgrund des geologischen Untergrundes und der Querriegelwirkung des Gebirgsrumpfes des Thüringer Waldes in der Hauptwetterrichtung Europas und der damit verbundenen hohen Niederschlagsmenge hat die Erosion aus der gehobenen Bruchscholle des Gebirgskörpers ein Gebirge mit ausgeprägtem Relief herausmodelliert. Der Thüringer Wald weist daher eine höhere Reliefenergie als andere Mittelgebirge auf. Dies hat zum Beispiel einige Autoren im 18. Jahrhundert, als eine genaue Höhenmessung der Berge noch nicht möglich war, dazu veranlasst, die Berge des Thüringer Waldes (im Besonderen den Schneekopf) auf ihr Erscheinungsbild hin nach dem Brocken im Harz zu den höchsten Bergen Deutschlands zu zählen.

Auf dem Kamm des Thüringer Waldes und weiter bis zur Saale verläuft der Wanderweg Rennsteig. Einmal im Jahr wird der Rennsteig zur großen Laufstrecke, denn Mitte Mai findet der Rennsteiglauf statt, und das schon seit 1973. Bei Eisenach befindet sich die Wartburg. Von Gotha nach Tabarz fährt die Thüringerwaldbahn. Bei Oberhof befinden sich international bedeutende Wintersportanlagen sowie der Rennsteiggarten.

Warum ich das alles hier auf einer Internetseite übers Fliegenfischen schreibe? Weil ich seit sehr vielen Jahren ein Thüringen-Fan bin. Freundlicher Menschenschlag, schöne Natur, für Fliegenfischer sehr viele Salmonidengewässer, die man für vergleichsweise wenig Geld beangeln darf. Und es gibt immer wieder neue kleine für mich unbekannte Bäche zu entdecken. Wenn ich heute eine Woche zum Fliegenfischen gehen will, ist Thüringen immer mit in der engeren Wahl.



Werra

Die Werra zwischen Rennsteig und Rhön. Umstritten ist seit langer Zeit der Ursprung der Werra im Oberland des Kreises Hildburghausen. Sowohl die Quelle der Saar als auch die der Sophienau werden abwechselnd als als Werraquelle bezeichnet. Spätestens nach dem Zusammenfluß beider Bäche zwischen den Gemeinden Saargrund und Sachsenbrunn kann dieser Streit als beendet betrachtet werden, und die Werra nimmt nun ihren geordneten Lauf über 296 km bis sie sich in Hann.-Münden mit der Fulda zur Weser vereinigt.
Berühmt berüchtigt war die Werra vor allem zu DDR-Zeiten als salzigster Fluß Deutschlands. Wo vor wenigen Jahren noch dicke Salzschlammbänke das trostlose Bild der Werra bestimmten, tummeln sich heute wieder bis zu 25 Süßwasserfischarten.

Seit 3-4 Jahren beobachten Angler die Entstehung selbst reproduzierender Äschenbestände selbst zwischen Merkers und Vacha. Vor allem in den letzten 3 Jahren lassen Rekordforellen aus dieser Region die Fachwelt aufhorchen. Ohne Übertreibung können wir heute wieder von der Werra als dem arten- und fischreichsten Fluß Südthüringens sprechen.

Mittlerweile nimmt die Werra auch in einem Thüringer Programm zur Wiederansiedlung von Wanderfischen und dabei vor allem des Lachses, eine zentrale Stellung ein. Die Werra selbst, aber auch so bekannte Zuflüsse wie Ulster, Felda und Schleuse bieten heute sowohl von der Wassergüte als auch von der Substratstruktur einzigartige Voraussetzungen für eine Wiederkehr des berühmten Großsalmoniden- wenn da nicht die fast 50 Querbauwerke ab der Thüringischen Grenze bei Vacha mit zum Teil exzessiver Wasserkraftnutzung meist noch unüberwindliche Sperriegel darstellen würden. So wird sicher noch viel Wasser die Werra hinunter fließen müssen, bis dieser Traum in Erfüllung geht.
Oberlauf der Werra in Thüringen
Bis auf wenige Ausnahmen schlängelt sich der Fluß in weiten Mäandern zwischen dem Thüringer Wald und der Rhön durch eine reizvolle Landschaft. Ab Meiningen öffnet sich das Tal zu einer weiten oft noch naturnahen Aue mit riesigen Überschwemmungsgebieten bei Hochwasser. Von Breitungen bis Merkers reihen sich 5 Naturschutzgebiete aneinander, um diese einmaligen Lebensräume in ihrem Bestand zu erhalten. Obwohl aus fischereilicher Sicht die Barbenregion in der Werra bereits ab Hildburghausen beginnt, wird sie von den meisten Pächtern bis kurz vor Meiningen auch heute noch Salmonidengewässer behandelt. So dominieren in diesem Abschnitt Äschen, Bach- und Regenforellen den Fischbestand; entsprechend sind auch die Angelmethoden fast ausschließlich auf die Verwendung künstlicher Köder beschränkt.

Wahre Fliegenfischerparadiese befinden sich zwischen Themar, Henfstädt, Leutersdorf, Vachdorf und Belrieht. Aufgrund der weitestgehenden Natürlichkeit und einer außerordentlichen Strukturvielfalt der Werra findet der Fliegenfischer aber auch im weiteren Verlauf selbst bis Vacha immer wieder große Abschnitte für eine interessante Fliegenfischerei voller Überraschungen.

Während um Themar oft Massenbestände kleiner Äschen dominieren nimmt deren Länge und Umfang ab Vachdorf deutlich zu. Nicht zuletzt sorgen unvorstellbare Mengen an Bachflohkrebsen und Köcherfliegenlarven im Mittellauf für ein ungebremstes Wachstum aller Fischarten.
Leider haben in den letzten Jahren Kormoraneinfälle aber auch drastisch zunehmende Hecht- und Barschbestände vor allem zwischen Themar und Meiningen die Entwicklung der Äschenbestände erheblich beeinträchtigt und zu lokalen Ertragseinbrüchen geführt.
Fliegenfischen an der Werra in Thüringen Angeln an der Werra in Thüringen Fliegenfischen an der Werra in Thüringen
Die Werra bis Themar: ein Fluß zum Pirschen auf Äschen und Forellen. In Themar selbst gibt es "gute" Hechtbestände. Der Angelverein hat mitten im Ort sein Vereinsheim. Hier geben die freundlichen Mitglieder Gastkarten und vor allem auch gute Tips aus.
Spätestens ab Meiningen kommen dann Angler jeder Coleur auf Ihre Kosten, hier geht es dann auf Friedfisch un Co. Fast überall hat sich der Hecht in eigenständiger Reproduktion sowohl in beachtlicher Stückzahl bis hin zu Kapitalen breit gemacht. Unterhalb Bad Salzungen gehören mittlerweile auch herrliche Flußzander nicht mehr zur Seltenheit.

Neben der Werra laden vor allem den Fliegenfischer immer wieder interessante und zum teil berühmte Salmoniden- Nebenflüsse zu einem Abstecher ein. Als wichtigste Gewässer sollen hier unter anderem Schleuse, Hasel, Herpf, Schmalkalde, Felda und Ulster genannt werden.

Eine große Zahl von Anglervereinen und einzelne Privatpächter bieten Gastanglern meist problemlos und zu moderaten Preisen Angelkarten an. Oft sind diese in den ansässigen Anglergeschäften oder bei den Vereinen selbst erhältlich, was jedoch mitunter zu einer lästigen und zeitaufwendigen Suchaktion werden kann.
Da die meisten der Pächtervereine der Region Mitglied im Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. sind, bietet dieser selbstverständlich seine Hilfe für eine schnelle Kontaktaufnahme zu diesen oder weitere Gewässerinfos an.

Der Verband ist unter folgender Anschrift zu erreichen:
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V., Rimbachstraße 56, 98527 Suhl, Tel./Fax (0 36 81) 30 88 76, eMail: vant-suhl@arcor.de.
Fliegenfischen an der Werra Werra in Thüringen Angeln an der Werra bei Dorndorf
Die Werra unterhalb Schmalkalden bei Dorndorf. Hier geht's dann oft auf Weißfisch.


Schleuse

Die Schleuse in ihrem Oberlauf bei Schönbrunn

Die Schleuse ist ein 33,8 km langer Fluss im Landkreis Hildburghausen in Thüringen. Sie entspringt am Dreiherrenstein bei Frauenwald und fließt zunächst südwärts, wo sie in ihrem Oberlauf die Talsperre Schönbrunn speist. Bis Schönbrunn ist sie ein kleiner Bach an dem vorsichtigst gepirscht werden muß. Häufig sind die Uferstreifen zugewachsen.

Ab 2 km südlich der Talsperre beim Ort Schönbrunn fließt sie in südwestlicher Richtung durch die Gemeinden Schleusegrund und Nahetal-Waldau. An der Grenze zur Gemarkung Schleusingen folgt wieder eine Talsperre, der Ratscher Bergsee. Weiter fließt die Schleuse südlich vorbei an der Stadt Schleusingen, der sie einst ihren Namen gab, nach Kloster Veßra, wo sie in die Werra mündet.

Die wichtigsten Nebenflüsse der Schleuse sind die südlich der Talsperre Schönbrunn in Schleusegrund-Lichtenau mündende Biber (links) und die südlich von Schleusingen mündende Nahe (rechts).

Gastkarten:
Schleuse von Stausee Ratscher bis Zollbrück Fremdenverkehrsamt in Schleusingen-Hinternah.(Kleines Holzhaus an der Straße nach Ilmenau), Äschen, Forellen. Tageskarte 8€..

Zwischen Schleusingen und Themar: Ulrich Jensen  Telf. 036873/687599 od . 0151/58114064
weitere Verkauf :  Museum Kloster Veßra  036873/69030, Touristeninformation Themar 036873/69732

Schleuse bei Schönbrunn, hier mal beim Fremdenverkehrsamt nach Gastkarten fragen. Und dann immer schön anpirschen!
Angeln an der Schleuse bei Waldweg in Thüringen
Fliegenfischen an der Schleuse bei Waldweg in Thüringen
Die Schleuse kurz vor der Mündung in die Werra bei Themar
Die Schleuse bei Waldweg. Der Uferbereich ist häufig zugewachsen. Pech auch für den schwarzen Vogel. Die Schleuse kurz vor der Mündung in die Werra bei Themar


Schwarza

Fliegenfischen im Tal der Schwarza
Die Schwarza ist einer der bedeutendsten linken Nebenflüsse der Saale in Ostthüringen. Der Fluss entspringt in der Nähe von Scheibe-Alsbach in etwa 710 m Höhe.

Das Wasser der Schwarzaquelle steigt aus einer Bruchspalte zwischen Buntsandstein und Schiefer mit einer konstanten Temperatur von 6 Grad Celsius ans Tageslicht. Sie wurde im Jahre 1855 eingefaßt.

Ihren Namen hat die Schwarza (schwarzer Fluß) von der schwarzbraunen Farbe ihres dunklen Bodengrundes im Oberlauf und durch die Beschattung ihrer Ufer durch die damals sehr dichte und fast undurchdringliche Vegetation im engen Schwarzatal.

Eingebettet in eine abwechslungsreiche Mittelgebirgslandschaft fließt die Schwarza von ihrer Quelle in der Nähe des Rennsteigs etwa 53 kmdurch enge Schluchten und weite Täler bis zur Mündung in die Saale im Rudolstädter Ortsteil Schwarza.
Fliegenfischen im Tal der Schwarza
Hier fische ich immer wieder gern:
an der Schwarza in Thüringen
Das untere Schwarzatal gilt als eines der schönsten Flusstäler des Thüringer Waldes und steht seit langem unter Naturschutz.

Im Oberlauf der Schwarza und der Lichte wurden zwei Wasserbau-Großprojekte durchgesetzt: Das Pumpspeicherwerk Goldisthal befindet sich im Hauptlauf der Schwarza, die Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte.
In ihrem Flusslauf nimmt die Schwarza 50 Zuflüsse auf, von denen Lichte, Sorbitz, Werre und Rinne die wasserreichsten sind. Eine geologische Besonderheit sind ihre Strudeltöpfe im unteren Schwarzatal. Die Schwarza ist der goldreichste Fluss in Deutschland. Das Gold wurde im Fluß selbst, oder auf den Diluvialen Flußterrassen z. B. bei Sitzendorf - (die erste bei ca. 30 m, die zweite bei ca. 60 m und die dritte bei ca. 120 m über der Talaue der Schwarza N.N. ca. 300 m) - aus dem Kies gewaschen.

Die Schwarza ist Lebensraum des Bachneunauges und der Westgroppe, beides Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie. Im Fluss befinden sich aber auch die wichtigsten Laichgebiete des Saale-Einzugsgebietes zwischen Jena und Rudolstadt für die bedrohten Bestände der Bachforelle und der Äsche sowie des zurzeit in Thüringen noch ausgestorbenen Lachses. Darüber hinaus gibt es im Bereicht der Schwarza schützenswerte Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Erbsenmuscheln sowie Gelege und Larven seltener Arten der Gattungen der Köcherfliege, Steinfliege und Eintagsfliege. Einige dieser Insektenarten sind in der Roten Liste aufgeführt.

Fliegenfischen an der Schwarza
Fliegenfischen an der Schwarza bei Schwarzburg
Schöne Natur, schönes Fliegenfischen an der Schwarza

Wer die Schwarza kennt, weiß auch, dass sie durch eines der schönsten Flusstäler des Thüringer Waldes / Thüringer Schiefergebirges fließt. Vom Kormoran ist der Fluss bis weit stromauf leider in den letzten Jahren auch nicht verschont geblieben. Die Schwarza ist „Flusslandschaft des Jahres 2006/2007“.

Fischereilich: die Schwarza ist 10-20m breit. Das Wasser ist bei starkem Regen schnell eingetrübt, die Trübung läßt aber ebenso schnell nach. Meistens befische ich die etwa 10km lange Strecke von Unterweißbach bis kurz hinter Schwarzburg. Um Schwarzburg habe ich meine besten Äschen gefangen, in Unterweißbach gibt's dann schon mehr Bachforellen. Die Fische steigen recht gut, man muß aber auch bei kleinen Ringen genau hinsehen "wer" da steigt. #3-5 Gerät und dabei Ruten von 2,10m-2,70m setze ich am häufigsten ein. Obwohl der Fluß zum Waten einlädt, bin ich dabei zurückhaltend. Der kiesige Untergrund und die vielen im Fluß liegenden Steinplatten übertragen alle Geräusche. Also keine Watschuhe mit Spikes. Wenn ich mehrere kleine Fische nacheinander fange, wechsle ich die Stelle. Schonhaken sind ja sowieso Ehrensache. Bei den Fliegen auch Steinfliegenimitationen nicht vergessen.

Gastkarten für die Strecke von Unterweißbach bis kurz hinter Schwarzburg: Fischwirtschaft Unterweißbach, die Fischzucht liegt im Ort direkt an der Schwarza. 8 €.
Gastkarten für die Strecke bei Bad Blankenburg: Hotel am Goldberg, Bad Blankenburg 036741-2605 und beim Fremdenverkehrsbüro Bad Blankenburg. 10 €.
Das sind die mir bekannten Ausgabestellen. Alle Fremdenverkehrsämter in den jew. Orten sind der Angelei gegenüber aber aufgeschlossen und geben teilw. auch Karten aus. Teilweise gibt es auch Wochenkarten. Schonzeiten: Bachforelle und Bachsaibling 15.9.-30.4. Schonstrecken u. dazugehörigem Angel-/Watverbot beachten!

Fliegenfischen in Thüringen
Fliegenfischen in Thüringen
Fliegenfischen Schwarza, Thüringen


Saale

Die Saale entspringt im Oberfränkischen, südlich von Hof, in der Nähe der Ortschaft Zell am Fuße des Waldsteingebirges. Dort wird sie "sächsische Saale" genannt. Anschließend fließt sie nach Norden durch die beiden größten Talsperren des Landes Thüringen (Bleiloch- und Hohenwartetalsperre), weiter durch die Städte Saalfeld, Rudolstadt, Jena, Bad Kösen, Naumburg, Weißenfels, Halle und Weitere, um anschließend in die Elbe zu münden. Auf ihrem Lauf nimmt sie viele für die Fliegenfischerei in Thüringen bedeutsame Salmonidenflüßchen auf, z.B. Wisenta, Loquitz, Schwarza, Orla, Ilm, Unstrut und Weitere.

Von den beiden Talsperren stromabwärts bis unterhalb Rudolstadt beträgt die Breite zwischen 20 und 30 Meter. Die Wasserqualität beträgt im Schnitt Güteklasse 2. Im Sommer häufig viele mit Hahnenfuß bewachsene Flußabschnitte. Der Flußgrund ist fein- bis grobkiesig und fast überall sehr gut bewatbar.

Durch die oberhalb Saalfeld gelegenen Talsperren mit Energiegewinnung herrscht allerdings ein schwankender Wasserpegel. Manchmal ist die Saale daher auch kaum befischbar, auf alle Fälle reagieren die Fische auf die jeweiligen Strömungsverhältnisse. Da die großen Talsperren auch Tiefenwasser ablassen, ist die Wassertemperatur unterhalb der Talsperren relativ niedrig. Die Salmoniden, speziell die Äschen, danken dies durch ein gutes Wachstum.

Überall an der Saale läßt sich die große Menge an Wasserinsekten, Köcher- und Eintagsfliegen, beobachten. Daher sind im Sommer häufig auch Massenschlüßpfe zu sehen.

Trotz des massiven Kormoraneinfalls ist die Saale immer noch eines der interessantesten und größten Fliegenfischer-Reviere in Thüringen. In 2006 habe auf Anraten eines ortsansässigen Freundes noch nicht in der Saale gefischt. Im Winter soll es dort zu massivsten Schädigungen des Fischbestandes durch den Kormoran gekommen sein.

Saale bei Hohenwarte, hier kann man gut Angeln und Fliegenfischen
Angeln und Fliegenfischen an der Saale unterhalb der Hohenwarte-Talsperre
Gastkarten

Zwischen den Talsperren Bleiloch und Hohenwarte: Angelsport Barth, 07907 Schleiz, Teichstrasse 6 Tel. 03663-428631

Saale unterhalb Hohenwarte-Talsperre, Kaulsdorf: Posselts Angelhütte, Presswitzer Strasse 18, 07338 Hohenwarte, Tel. 036733 - 22304

Saale bei Rudolstadt: Angelstuben Herr Wedemann, Gartenstrasse 15, 07407 Rudolstadt, Tel. 03672-489574, Mail: info@angelstuben.de.

Saale in und um Saalfeld: Angelcenter Saalfeld, Schloßstr. 23, 07318 Saalfeld, Tel. 03671-530370.

Angelverein Saalfeld e.V., Pacht- und Hegegemeinschaft, Thoma Roth, Saalstrasse 52, 07318 Saalfeld, Tel. 03671-527825. I
Internet: http://www.angeln-in-saalfeld.de
Angeln und Fliegenfischen an der Saale unterhalb der Hohenwarte-Talsperre
Saale unterhalb der Hohenwarte-Talsperre: Angeln und Fliegenfischen
In der Zeit vom 01.10. bis 31.03. des folgenden Jahres ist Schonzeit im von der Pacht- und Hegegemeinschaft gepachteten Teil der Saale (Rödelsgraben bis Gemarkungsgrenze Schwarza/Rudolstadt)
Saale in den Bereichen Hohenwarte und Rudolstadt.
Angeln an der Hohenwarte-Talsperre, auch sehr gutes Fliegenfischen
Angeln in Kaulsdorf an der Saale - Fliegenfischen
Angeln in Saalfeld - Fliegenfischen


Wisenta

Für den kleinen, aber feinen Bach, der über den Lössau-Stau und die Grochwitz-Sperre bei Walsburg in die Saale mündet, gibt es Tageskarten u.a. beim Angelgeschäft in Lössau.

Die Strecke ist etwa 12 Kilometer lang bei einer Wasserfläche von sechs Hektar und verläuft vom Ort Mühltroff bis zum Grochwitz-Stau. Im Durchschnitt ist die Wisenta um vier Meter breit und einen dreiviertel Meter tief mit etlichen tieferen Gumpen und breiteren Stellen an Wehren.

Angeln an der Wiesenta
Die Wisenta in der Nähe zu Schleiz. Sollte recht gut zum Angeln und Fliegenfischen sein
Kurvige Wisenta, deshalb sehr gut zum angeln und Fliegenfischen
Der Bach ist ein Mischgewässer mit Forellen, Karpfen, Aalen, Hechten, Barschen und Weißfischen. Forellenangler sollten besonders die Wehre abfischen.

Schnelle Rieselstrecken wechseln sich mit ruhigen kurvenreichen Abschnitten ab.









































































Thüringer Fischereiverordnung
(ThürFischVO)
Vom 11. Oktober 1994
Aufgrund des § 14 Abs. 3, § 35 Abs. 3 und § 38 Abs. 2 des
Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) vom 22. Oktober
1992 (GVBl. S. 515), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 925) verordnet der Minister für
Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Minister
für Umwelt und Landesplanung und dem Minister für Soziales
und Gesundheit:
Erster Abschnitt
Schonzeiten, Mindestmaße, Fangverbote
§ 1 Ganzjährige Schonzeit
Den nachfolgend benannten Arten von Fischen, Neunaugen,
Krebsen und Muscheln (Fische) darf nicht nachgestellt werden;
sie dürfen dem Wasser nicht entnommen werden (ganzjährige
Schonzeit):
Aland Leuciscus idus
Bachneunauge Lampetra planeri
Barbe Barbus barbus
Bitterling Rhodeus sericeus amarus
Elritze Phoxinus phoxinus
Flußneunauge Lampetra fluviatilis
Koppe/Groppe Cottus gobio
Lachs Salmo salar
Maifisch Alosa alosa
Meerforelle Salmo trutta
Moderlieschen Leucaspius delineatus
Nase Chondrostoma nasus
Neunstachliger Stichling Pungitius pungitius
Nordseeschnäpel Coregonus oxyrhynchus
Quappe Lota lota
Rapfen Aspius aspius
Schlammpeitzger Misgurnus fossilis
Schmerle Noemacheilus barbatulus
Schneider Alburnoides bipunctatus
Steinbeißer Cobitis taenia
Stör Acipenser sturio
Zährte Vimba vimba
Zope Abramis ballerus
Deutscher Edelkrebs Astacus astacus
Steinkrebs Astacus torrentium
Galizischer Flußkrebs Astacus leptodactylus
Angeplattete Teichmuschel Pseudanodonta complanata
Flache Teichmuschel Anodonta anatina
Gemeine Teichmuschel Anodonta cygnea
Dreieckige Erbsenmuschel Pisidium supinum
Große Erbsenmuschel Pisidium amnicum
Stumpfe Erbsenmuschel Pisidium obtusala
Kleine Faltenerbsenmuschel Pisidium henslowanum
Flußkugelmuschel Sphaerium rivicola
Große Flußmuschel Unio tumidus
Kleine Flußmuschel Unio crassus
Flußperlmuschel Margaritifera margeritifera
Gemeine Kugelmuschel Sphaerium corneum
Häubchenmuschel Musculium lacustre
Malermuschel Unio pictorum
§ 2 Befristete Schonzeiten
Nachfolgend benannte Arten von Fischen dürfen dem Wasser
nur außerhalb der festgeschriebenen Zeiten (befristete Schonzeiten)
entnommen werden:
Äsche Thymallus thymallus
15. Februar bis 15. Mai
Bachforelle Salmo trutta fario
15. Oktober bis 30. April
Bachsaibling Salvelinus fontinalis
15. Oktober bis 15. Februar
Döbel Leuciscus cephalus
15. März bis 31. Mai
Hasel Leuciscus leuciscus
15. März bis 15. Mai
Hecht Esox lucius
15. Februar bis 30. April
Karpfen (Wildform) Cyprinus carpio
15. März bis 31. Mai
Maränen Coregonus-Arten, außer C. oxyrhynchus
15. November bis 15. Dezember
Regenbogenforelle Oncorhynchus mykiss
15. Oktober bis 30. April
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus
15. März bis 31. Mai
Schleie Tinca tinca
15. März bis 31. Mai
Zander Stizostedion lucioperca
15. März bis 31. Mai
§ 3 Mindestmaße
(1) Fische und Krebstiere nachbenannter Arten dürfen dem
Wasser nur entnommen werden, wenn sie mindestens folgende
Länge haben:
Aal Anguilla anguilla 45 cm
Äsche Thymallus thymallus 30 cm
Bachforelle Salmo trutta fario 25 cm
Bachsaibling Salvelinus fontinalis 25 cm
Barsch Perca fluviatilis 15 cm
Blei Abramis brama 25 cm
Döbel Leuciscus cephalus 25 cm
Hasel Leuciscus leuciscus 20 cm
Hecht Esox lucius 45 cm
Karpfen Cyprinus carpio 35 cm
Maräne (klein) Coregonus-Arten, außer
Maräne (groß) C. oxyrhynchus 25 cm
Plötze Rutilus rutilus 15 cm
Regenbogenforelle Oncorhynchus mykiss 25 cm
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus 15 cm
Schleie Tinca tinca 25 cm
Wels Silurus glanis 50 cm
Zander Stizostedion lucioperca 45 cm
Amerikanischer
Flußkrebs Orconectes limosus 8 cm
1174 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen
(2) Die Länge wird bei Fischen von der Kopfspitze bis zum Ende
des längsten Teiles der Schwanzflosse, bei Krebsen von der
Kopfspitze bis zum Schwanzende gemessen.
§ 4 Ausnahmen
(1) Die obere Fischereibehörde kann Ausnahmen von den §§ 1
bis 3 zulassen
1. zur Laich- und Laichfischgewinnung,
2. zum Fischbestandsschutz durch Umsetzen von Fischen mit
ganzjähriger Schonzeit aus gesicherten Vorkommen in andere
geeignete Gewässer ihres natürlichen Verbreitungsgebietes,
3. zur Regulierung einseitiger oder übermäßig entwickelter
Fischbestände,
4. zum Aufbau und zur Erhaltung von Fischbeständen und
5. zum Fang von Fischen für wissenschaftliche Untersuchungen.
(2) Die §§ 1 bis 3 gelten nicht für Fische, die aus berufsfischereilich
genutzten Gewässern nach § 1 Nr. 2 ThürFischG stammen.
(3) Für die Genehmigung einer Ausnahme nach Absatz 1 für
Arten, die in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind,
ist das Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde
erforderlich.
§ 5 Besondere Fangverbote
Die obere Fischereibehörde kann zum Schutz einzelner Fischarten,
zum Schutz von Nährtieren oder von für die Fischerei
bedeutsamen Wasserpflanzen den Fischfang in bestimmten
Gewässern oder Gewässerteilen nach Anhörung des Fischereiberechtigten
und des zuständigen Fischereiberaters ganz oder
teilweise verbieten. Sie kann dem Fischereiberechtigten auch
zur Auflage machen, daß bestimmte Fischarten, durch deren
Vorkommen andere Tier- und Pflanzenarten gefährdet werden,
möglichst weitgehend herauszufangen sind.
Zweiter Abschnitt
Zurücksetzen, Verwertung und Inverkehrbringen von
Fischen
§ 6 Zurücksetzen und Verwertung von Fischen
(1) Untermaßige oder während der Schonzeit in Gewässern nach
§ 1 Nr. 1 ThürFischG unbeabsichtigt gefangene lebensfähige
Fische sind unverzüglich mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen
Sorgfalt in das Gewässer zurückzusetzen.
(2) Das gilt nicht für Fische, die wegen eines Fischnotstands
(vorübergehende, für den Fischbestand bedrohliche Verschlechterung
der Gewässerverhältnisse) gefangen werden und bis zu
dessen Beseitigung nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand
gehältert und auch nicht in andere geeignete Gewässerstrecken
oder Gewässer umgesetzt werden können.
(3) Werden Fische, die einem Fangverbot unterliegen, bei der
Ausübung der beruflichen Fischerei in Gewässern nach § 1 Nr. 1
ThürFischG gefangen und können sie, weil sie tot sind oder sich
nicht mehr am Leben erhalten lassen, nicht ins Gewässer
zurückgesetzt werden, so sind sie nach Anordnung der unteren
Fischereibehörde zu gemeinnützigen oder fischereiwirtschaftlichen
Zwecken zu verwenden, wenn die Menge den eigenen
Bedarf des Fischers übersteigt.
§ 7 Inverkehrbringen von Fischen
(1) Fische, die einem Fangverbot unterliegen, dürfen nicht in
den Verkehr gebracht werden. Dies gilt nicht für untermaßige
Fische, die außerhalb des Landes zulässigerweise gefangen
worden sind, wenn ihre Herkunft glaubhaft gemacht wird.
(2) Wer als Fischereiberechtigter in Gewässern nach § 1 Nr. 2
ThürFischG Fische der Arten, die in § 1 aufgeführt sind, vermehrt,
hält, vermarktet oder sonst in den Verkehr bringt, hat
Aufzeichnungen über Bestand, Zugang und Abgang solcher
Fische zu führen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf
Jahre aufzubewahren und den Fischereibehörden auf Verlangen
vorzulegen.
(3) Die in § 1 aufgeführten Krebs- und Muschelarten, die
gleichzeitig in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt
sind (besonders geschützte Arten), dürfen nicht in Besitz genommen,
vermarktet oder auf sonstige Weise in den Verkehr
gebracht werden. Ausnahmen hiervon können von der oberen
Fischereibehörde im Einvernehmen mit der oberen Naturschutzbehörde
erteilt werden.
Dritter Abschnitt
Besondere Schutzbestimmungen für die Fischerei
§ 8 Besatzmaßnahmen
(1) Nichtheimische Fische und deren Laich dürfen in Gewässer
nicht ausgesetzt werden. In Fließgewässer der Forellen- und
Äschenregion, in Gewässer mit einem sich selbst erhaltenden
Edelkrebsbestand sowie in Seen, in denen hauptsächlich Forellen
und Saiblinge vorkommen, dürfen Aale, Hechte und Quappen
nicht ausgesetzt werden. Für Aale und Hechte gelten in den
genannten Gewässern die Fangbeschränkungen der §§ 2 und 3
nicht. Der Besatz mit Galizischen und Amerikanischen Flußkrebsen
ist nicht erlaubt. Fische dürfen nur ausgesetzt werden,
wenn dadurch das Hegeziel (§ 2 Abs. 2 ThürFischG) nicht
beeinträchtigt wird.
(2) Satzfische sollen aus Betrieben stammen, die regelmäßig
tierärztlich oder vom Fischgesundheitsdienst betreut werden.
(3) Fische dürfen in andere Wassereinzugsgebiete des Geltungsbereichs
dieser Verordnung nur eingesetzt werden, wenn in den
Herkunftsbeständen keine übertragbaren Fischkrankheiten nachgewiesen
werden und Veränderungen der genetischen Potentiale
nicht zu erwarten sind.
(4) Ein Besatz mit Ausnahme von Regenbogenforelle, Bachsaibling,
Schleie, Karpfen und Aal muß aus Beständen oder Nachzuchten
erfolgen, die dem zu besetzenden Gewässer ökologisch
möglichst nahe zugeordnet werden können.
Nr. 33 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 3. November 1994 1175
(5) Der Besatz mit Bachforellen darf nur aus autochthonen
Laichfischbeständen erfolgen. Die obere Fischereibehörde kann
auf Antrag Ausnahmen zulassen.
(6) Die Absätze 1, 2, 4 und 5 gelten nicht für berufsfischereilich
genutzte Fischteiche und Fischbehälter (§ 1 Nr. 2 ThürFischG).
§ 9 Entnahme von Wasserpflanzen, Sand, Kies, Erde
(1) In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai ist die Entnahme von
Über- und Unterwasserpflanzen sowie Schlamm, Erde, Sand,
Kies und Steinen nur mit Erlaubnis des Fischereiberechtigten
zulässig.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Maßnahmen, die im Hegeplan festgelegt
sowie für unaufschiebbare Maßnahmen des Wasserbaus,
die zur Unterhaltung des Gewässers notwendig sind. Die §§ 6
und 18 des Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes bleiben
unberührt.
§ 10 Fischnährtiere, Fischlaich
Fischnährtiere und Fischlaich dürfen ohne Zustimmung des
Fischereiberechtigten nicht aus dem Wasser entnommen werden.
§ 11 Betreten und Befahren der Gelegezone
Das Betreten und Befahren des Geleges (flache, mit Wasserpflanzen
bewachsene, wasserseitige Uferzone) ist nicht gestattet.
Nur dem Fischereiberechtigten, den Fischereiausübungsberechtigten
und den zuständigen Fischereibehörden sowie den
Fischereiaufsehern ist es gestattet, das Gelege soweit zu betreten
oder zu befahren, wie es zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich
ist. Die Fischereibehörden können weitere Ausnahmen
zulassen. Die Belange des Arten- und Biotopschutzes sind
hierbei zu beachten.
§ 12 Besondere Schutzbestimmungen
Bei der Ausübung der Angelfischerei und des Wassersports in
Talsperren, Seen und großen Fließgewässern ist von stehenden
Fischfanggeräten (Reusen, Stellnetze, Hamen und anderen) und
ständigen Fischereivorrichtungen ein Abstand von mindestens
50 m einzuhalten.
Vierter Abschnitt
Köderfische, Fanggeräte, Fangmethoden
§ 13 Köderfische
(1) Tote Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet
werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht
für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem
zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender
Verbindung steht.
(2) Die in § 1 genannten Arten dürfen als Köder weder verwendet
noch sonst irgendwie zu diesem Zweck in den Verkehr
gebracht werden.
(3) Nicht in § 1 genannte Arten dürfen vom Fischereiausübungsberechtigten
unter Beachtung der Beschränkungen des Absatzes
1 als Köderfische oder Fischköder verwendet und im Rahmen
der Eigenbedarfsdeckung gefangen werden.
(4) Abweichend von Absatz 3 dürfen Berufsfischer außer den
in § 1 genannten Arten und unter Beachtung des § 7 Abs. 2
Köderfische und Fischköder über den eigenen Bedarf hinaus
fangen und in den Verkehr bringen.
§ 14 Fischereigeräte, Fischereivorrichtungen
(1) Reusen müssen so beschaffen sein, daß sich die gefangenen
Fische nicht mehr als unvermeidbar verletzen können.
(2) Ausgelegte Netze und Reusen sind in der Regel täglich
fischereigerecht zu kontrollieren und die Fänge zu entnehmen.
(3) Die Angelfischerei darf mit höchstens zwei Handangeln
ausgeübt werden.
(4) Die Handangeln müssen ständig beaufsichtigt werden. Ausgelegte
Legangeln (Grund- und Schwebschnüre) sind mindestens
täglich zu heben.
§ 15 Unzulässige Fangmittel und Fangarten
(1) Unzulässige, verletzende Geräte sind:
1. Aalharken, Speere, Spieße, Stecheisen, Schlingen, Gabeln,
Fallen mit Schlagfedern und Geräte zum Reißen der Fische,
2. Schußwaffen sowie Schußgeräte (Harpunen),
3. andere oder mehr Angelgeräte als die durch den Fischereierlaubnisschein
genehmigten.
(2) Unzulässige Fangarten sind:
1. das Fischen mit lebendem Köderfisch,
2. das Anlegen neuer ortsgebundener Aalfänge,
3. das Fischen unter Verwendung von Geräten zur Ortung von
Fischen oder Fischbeständen,
4. das Fischen mittels Abdämmens, Absperrens, Abzapfens
oder Ablassens natürlicher Gewässer nach § 1 Nr. 1
ThürFischG.
(3) Zur Wahrung des Hegeziels (§ 2 Abs. 2 ThürFischG), vor
allem bei Störung des biologischen Gleichgewichts, sowie zur
Förderung der Zucht und des Abwachsens der Fische kann die
obere Fischereibehörde
1. über die Absätze 1 und 2 hinaus die Anwendung weiterer
Fangmittel, Fangarten und Fangvorrichtungen verbieten,
2. die Anwendung zulässiger Fanggeräte, Fangarten und Fangvorrichtungen
regeln oder beschränken.
(4) Die obere Fischereibehörde kann in entsprechender Anwendung
des Absatzes 2 befristete Anordnungen erlassen. Sie kann
durch befristete Anordnungen aus fischereiwirtschaftlichen
Gründen sowie zu Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecken
von den Verboten nach Absatz 2 Nr. 2 bis 4 befreien.
1176 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen
§ 16 Maschenweiten, Gitterstababstände
(1) Die Maschen von Stell- und Staknetzen, Stoßhamen, Treib-,
Wurf-, Absperr- und Zugnetzen müssen, in nassem Zustand von
der Mitte des einen bis zur Mitte des anderen Knotens gemessen,
eine Weite von mindestens 2,5 cm haben.
(2) Für Hegemaßnahmen können mit Genehmigung der unteren
Fischereibehörde kleinere Maschenweiten verwendet werden.
(3) Bei Absperrungen vor Triebwerken, Turbinen und Anlagen
der Wasserentnahme dürfen Gitterstäbe einen lichten Abstand
von höchstens 2 cm haben, soweit nicht gleichwertige Verfahren,
die das Eindringen von Fischen verhindern, verwendet
werden. Bei Netzen darf die Maschenweite, in nassem Zustand
von der Mitte des einen Knotens zur Mitte des anderen Knotens
gemessen, höchstens 2,5 cm betragen.
(4) Absatz 1 gilt nicht für die Kehlen von Reusen, den hinteren
Sackteil von Zugnetzen sowie für Netze zum Fang von Aalen,
Köderfischen und Fischködern.
(5) Für den hinteren Sackteil bei Aalhamen, Anker- und Pfahlhamen
ist nur eine Maschenweite von mindestens 1,5 cm, in
nassem Zustand von der Mitte des einen bis zur Mitte des
anderen Knotens gemessen, zulässig.
(6) Die Beschränkung der Maschenweiten nach den Absätzen 1
und 5 gelten nicht für fischereiwissenschaftlich oder fischereiwirtschaftlich
angeordnete Maßnahmen.
Fünfter Abschnitt
Elektrofischerei
§ 17 Genehmigungspflicht
(1) Der Fischfang unter Anwendung von elektrischem Strom
(Elektrofischerei) darf nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde
ausgeübt werden. Der Elektrofischer hat die Fangelektrode
selbst zu führen. Er hat mindestens einen im Sinn der
Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker
(VDE) unterwiesenen Helfer hinzuzuziehen.
(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden
1. zur Förderung von Hege- und Zuchtmaßnahmen,
2. bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse, insbesondere
bei Störung des biologischen Gleichgewichts
oder bei Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung,
3. zur Gewässerbewirtschaftung hinsichtlich bestimmter Fischarten,
4. zu Lehr- oder Forschungszwecken.
(3) Die Genehmigung ist befristet und in stets widerruflicher
Weise für bestimmte Zwecke, Gewässer und Geräte zu erteilen.
(4) Über die Genehmigung wird ein Berechtigungsschein nach
dem Muster der Anlage 1 ausgestellt, der im Falle des Fristablaufs
oder des Widerrufs unverzüglich zurückzugeben ist. Bei
Fischsterben und Gefahr im Verzug kann die obere Fischereibehörde
mündlich vorab eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
§ 18 Antragstellung, Genehmigungsvoraussetzungen
(1) Die Genehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag
muß unter Verwendung des von der obersten Fischereibehörde
vorgesehenen Vordrucks folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des Fischereiberechtigten;
2. genaue Angabe des zu befischenden Gewässers mit Grenzen;
3. Zeitdauer der Befischung mit elektrischem Strom;
4. Begründung und eventuell ergänzende Erläuterungen.
(2) Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
1. der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem
Lehrgang über Elektrofischerei (Bedienungsschein zum
Betreiben von Elektrofischfang-Anlagen); Erlaubnisscheine
zur Elektrofischerei, die vor dem 3. Oktober 1990 erteilt
wurden, und Bedienungsscheine anderer Bundesländer
werden anerkannt;
2. die Bestätigung des Technischen Überwachungsvereins oder
der Prüfstelle des VDE, daß das Elektrofischereigerät den
anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Bestimmungen
des VDE entspricht und Schädigungen der Fischerei
ausschließt (Zulassungsschein);
3. der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
von 1 000 000 Deutsche Mark für Personenschäden
und 100 000 Deutsche Mark für Sachschäden;
4. die schriftliche Zustimmung des Fischereiberechtigten oder
Fischereipächters des Gewässers, in dem die Elektrofischerei
ausgeübt werden soll. Die obere Fischereibehörde kann
verlangen, daß auch die Zustimmungserklärung von Fischereiberechtigten
oder Fischereipächtern angrenzender
Gewässerteile vorgelegt wird, wenn nachteilige Auswirkungen
auf den Fischbestand eines angrenzenden Gewässerteils
möglich sind.
§ 19 Berechtigte Personen
Die Elektrofischerei darf nur von der im Berechtigungsschein
bezeichneten Person (Elektrofischer) ausgeübt werden. Der
Elektrofischer hat die sich aus den besonderen örtlichen Umständen
ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
§ 20 Ausweisungspflichten
Bei Ausübung der Elektrofischerei sind der Berechtigungsschein
(§ 17 Abs. 4), der Bedienungsschein (§ 18 Abs. 2 Nr. 1),
der Zulassungsschein (§ 18 Abs. 2 Nr. 2) mitzuführen und den
Fischereiaufsichtspersonen auf Verlangen zur Einsichtnahme
auszuhändigen.
§ 21 Fangbuchführung
Das Ergebnis des Elektrofischfangs hat der Fischereiberechtigte
in einem Nachweis nach dem Muster der Anlage 2 festzuhalten.
Der Nachweis ist den Bediensteten der Fischereibehörde
oder den Fischereiaufsehern auf Verlangen vorzuzeigen. Er ist
am Ende des Kalenderjahres, bei Fristablauf oder bei Widerruf
der Genehmigung der oberen Fischereibehörde unaufgefordert
einzureichen.
Nr. 33 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 3. November 1994 1177
Sechster Abschnitt
Besonderer Schutz der Fische - Beachtung
des Tierschutzes
§ 22 Hältern gefangener Fische
(1) Das Hältern von mit der Handangel gefangenen Fischen im
Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.
(2) Der Setzkescher darf nur in den dafür geeigneten Gewässerbereichen
mit der für die zu hälternde Fischart erforderlichen
Wasserqualität eingesetzt werden. Er muß ausreichend geräumig
sein und darf nur aus knotenfreiem textilem Material bestehen.
Ein freies Schwimmen der Fische ist zu gewährleisten.
(3) In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern gefangener
Fische in Setzkeschern nur erlaubt, wenn keine Schädigung der
Fische zu erwarten ist.
(4) In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt
werden. Die Hälterzeit im Setzkescher ist auf die Tagesfangzeit
beschränkt. Die Hälterung von Salmoniden im Setzkescher ist
verboten.
§ 23 Transport lebender Fische
(1) Der Transport lebender Fische darf nur in dafür geeigneten
Behältnissen erfolgen, die für die zu transportierenden Fischarten
die erforderlichen Transportbedingungen gewährleisten.
Die Transportzeit ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.
(2) Die Besatzdichte in den Transportbehältnissen ist so zu bemessen,
daß eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist.
(3) Bei Massenfischtransporten sind die der Fischart angemessenen
Wassertemperaturen und Sauerstoffverhältnisse zu garantieren.
Fische sind ausgenüchtert auf den Transport zu bringen.
(4) Der Lebendtransport von in der Angelfischerei gefangenen
Fischen, die nicht für die Verwertung vorgesehen sind, ist nur
nach Genehmigung der unteren Fischereibehörde ausnahmsweise
bei Sicherstellung fischartgerechter Transportbedingungen erlaubt.
§ 24 Töten gefangener Fische
(1) Fische sind vor dem Töten zu betäuben.
(2) In der Angelfischerei sind die für die Verwertung vorgesehenen
Fische sofort nach dem Fang zu töten.
§ 25 Behandlung toter Fische
(1) Fische, die in Fanggeräten oder Fangvorrichtungen tot
aufgefunden werden, sind unverzüglich zu entnehmen.
(2) Tote Fische dürfen in ein Gewässer nicht eingebracht werden.
Das gilt nicht für das Einbringen
1. als Köderfische oder
2. als Futterfische, jedoch beschränkt auf Fischzuchtanlagen.
(3) Beschränkungen nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere
des Wasserrechts, des Lebensmittelrechts und des Tierseuchenrechts,
bleiben unberührt.
§ 26 Einlassen zahmen Wassergeflügels
Nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten darf zahmes
Wassergeflügel in ein Gewässer eingelassen werden. Die Anzahl
der Tiere ist so zu bemessen, daß das Fischgewässer und das
abfließende Wasser in seiner Qualität nicht nachteilig beeinträchtigt
wird.
Siebenter Abschnitt
Erlaubnisschein zum Fischfang
§ 27 Erlaubnisschein zum Fischfang
(1) Die Anzahl der ausgegebenen Erlaubnisscheine ist bei der
Einreichung des Hegeplans für das jeweils zurückliegende Jahr,
bei Hegeplänen, die länger als ein Jahr gültig sind, für die
zurückliegenden Geltungsjahre nachzuweisen.
(2) Für vom Fischereiberechtigten ausgestellte Erlaubnisscheine
zum Fischfang (§ 14 Abs. 3 ThürFischG), die länger als vier
Wochen gültig sind, sind Vordrucke aus synthetischem Material
nach dem Muster der Anlage 3 im Format DIN A6 zu verwenden.
Die Rückseite kann anstelle der vorgesehenen Verlängerung
auch für Fangstatistiken oder für besondere Bestimmungen
(Gewässerordnung, Mindestmaße, Fangbeschränkungen) benutzt
werden.
(3) Stellt ein Fischereiberechtigter Erlaubnisscheine nach Absatz
2 aus, hat er hierüber Listen nach dem Muster der Anlage 4
zu führen.
(4) Für Erlaubnisscheine mit einer Gültigkeitsdauer von weniger
als vier Wochen genügt eine Ausfertigung auf Normalpapier
nach dem Muster der Anlage 3. Der Nachweis nach Absatz 1
erfolgt über die numerierten Durchschriften.
Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten
und Außerkrafttreten
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 15 ThürFischG
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. gegen die in den §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 festgelegten Bestimmungen
zum unmittelbaren Schutz der Fische verstößt,
2. entgegen § 6 Abs. 1 und 3 und § 7 Fische verwendet oder in
den Verkehr bringt,
3. entgegen § 8 Abs. 1 bis 5 Fische in Gewässer aussetzt,
1178 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen
4. entgegen § 9 Abs. 1 Wasserpflanzen, Sand, Kies oder Erde
aus Gewässern entnimmt,
5. entgegen § 10 Fischnährtiere oder Fischlaich entnimmt,
6. entgegen den Bestimmungen des § 11 ohne Befugnis das
Gelege betritt oder befährt,
7. gegen § 12 verstößt, indem er die für das Fischen an
stehenden Fischfanggeräten und Fischwegen angegebenen
Mindestabstände nicht einhält,
8. entgegen den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 bis 3 Köderfische
verwendet oder in den Verkehr bringt,
9. entgegen § 14 Abs. 2 Netze und Reusen nicht täglich kontrolliert
und die Fänge entnimmt,
10. entgegen § 14 Abs. 3 und 4 die Angelfischerei mit anderen
Geräten ausübt oder ausgelegte Angeln nicht beaufsichtigt,
11. entgegen § 15 Abs. 1, 2 und 3 verbotene Fangmittel verwendet
oder verbotene Fangarten anwendet,
12. entgegen der § 16 Abs. 1, 3 und 5 die Maschenweiten und
Gitterstababstände nicht einhält,
13. entgegen § 17 Abs. 1, 4 und § 19 ohne Genehmigung und
Berechtigungsschein mit elektrischem Strom fischt,
14. entgegen § 20 nicht die geforderten Unterlagen mit sich
führt und vorzeigt,
15. entgegen § 21 kein Fangbuch führt,
16. entgegen § 22 die Hälterung verzögert, durch die Hälterung
eine Schädigung der Fische verursacht oder die Fische nach
der Hälterung in das Fanggewässer zurücksetzt,
17. entgegen § 23 den Lebendfischtransport durchführt,
18. gegen die Bestimmungen des § 24 Abs. 1 und 2 verstößt,
19. tote Fische nicht entsprechend den Regelungen des § 25
Abs. 1 und 2 behandelt,
20. entgegen § 26 zahmes Wassergeflügel in Gewässer einläßt,
21. entgegen § 27 Abs. 2 bis 4 andere als die vorgeschriebenen
Erlaubnisscheine zum Fischfang abgibt und darüber keinen
Nachweis führt.
§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Binnenfischereiordnung vom
16. Juni 1981 (GBl. I Nr. 23 S. 290), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 25. Juli 1985 (GBl. I Nr. 22 S. 253), außer
Kraft.
Erfurt, den 11. Oktober 1994
Der Minister für Landwirtschaft und Forsten
Dr. Sklenar