Angeln und Fliegenfischen in
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland West |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angeln und Fliegenfischen. Kurse Fliegenfischen in Nordrhein-Westfalen. Laufend Fliegenfischerkurse
|
|||
_Nordrhein-Westfalen | ||
Lenne im Sauerland
|
||||||||
Lenne in Schmalenberg Fliegenfischen in der Lenne bei Schmallenberg (Forellen und Äschen) nur mit Fischereierlaubnisschein, in der Zeit von März bis Oktober, Tagesschein 14,00 EUR |
||||||||
Lennestrecke in Nachrodt Tagesschein 7,50.- € |
||||||||
Lennestrecke in Altena
Saison 1.4 bis 18.10., Watverbot bis zum 1.5. |
||||||||
|
Lennestrecke in Werdohl Neue Ausgabestelle ! Saison 1.4 bis 18.10., Watverbot bis zum 1.5. Äsche ganzjährig gesperrt |
|
||||||||||||||
links: die Lenne bei Plettenberg
|
||||||||||||||||
rechts: die Lennestrecke direkt im Ort Werdohl
|
||||||||||||||||
Lenne in Saalhausen Tagesschein 11.- € Abholung am Verkehrsverein bzw. Sonn- und Feiertags im Hotel Rameil |
|
Verschiedene Lennestrecken Angelgeräte Helga Franz |
||||||||||||||
links: die Lenne bei Plettenberg
|
||||||||||||||||
|
Lenne in Rönkhausen Tagesscheine ca. 13.- € |
|
||||||||||||||
links und rechts: die Lenne bei Rönkhausen
|
||||||||||||||||
|
|
Habe im Bereich Finnentrop leider noch nicht gefischt. Im Internet wird als Pächter dieser Strecke genannt:
ASV FRÜH AUF 1965 e.V. Rönkhausen-Lenne
Kontakt:
Wolfgang Roll
Zum Tilo 7, 57413 Finnentrop, Tel.: 02395-557 |
||||||||||||||
links: die Lenne in Finnentrop
|
||||||||||||||||
|
||||||||
Wenne im Sauerland
|
||||||||
|
Bei Wenholthausen Wenholthausen liegt im schönen Wennetal, eingebettet in die waldreichen Berge des Hochsauerlandes, am Fuße der Homert, in 250 - 550m Höhe. Rund um Wenholthausen gibt es ein Wanderangebot mit vielen Sehenswürdigkeiten. |
|
||||||
|
|
|||||||
|
|
Diemel bei Warburg Sehr schöne Abschnitte der Diemel findet man bei Warburg. Von den Fliegenfischern noch relativ unenteckt. Leider habe ich nicht so gute Fotos machen können. |
||||
|
|||||
Ruhr
|
|||||
Die Ruhr ist ein etwa 221 Kilometer langer, rechter Nebenfluss des Rheines in Nordrhein-Westfalen mit einem Einzugsgebiet von 4.485 Quadratkilometern. Sie fließt über rund 124 Kilometer auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr und ist für die größte europäische Industrieregion, das Ruhrgebiet, namensgebend. Dessen Name erklärt sich daraus, dass die Industrialisierung im ausgehenden 18. Jahrhundert im Bereich des Flusses, wo die Kohle dicht unter der Erdoberfläche gelagert ist, begann. |
|||||
|
|
|
|||||
Diese 6 Fotos zeigen, dass man sehr viele schöne Abschnitte zum Fliegenfischen in dem Bereich von der Quelle bis hoch zur Stadt Bestwig. finden kann. |
|||||||
|
|
||||||
|
|||||||
Angeln und Fliegenfischen an der Ruhr im Raum Bestwig
Im Raum Bestwig ist die Ruhr noch ein reines Salmonidengewässer. In erster Linie sind es Bach- und Regenbogenforellen, die den Fluss bewohnen. Hinzu kommen auch Äschen. Hier stellt die Gemeinde Bestwig rund 2 km vom Angelverein bewirtschaftete Ruhrstrecken für Gäste der Gemeinde zur Verfügung. Pro Tag dürfen 3 Fische entnommen werden. Für Forellen gibt es ein Mindestmaß von 25 cm, für Äschen von 30 cm. Die Saison dauert von Juli bis Oktober. Preise: Tageskarten kosten 20,00 € und werden nur an Fliegenfischer ausgegeben. |
|||||||||
Kontakt: Bernd Carow, 59909 Bestwig, Tel.: 02904-711875 oder |
Tourist-Information "Rund um den Hennesee" Büro Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig. Tel.: 02904-987-165, Fax: 02904-987-274 bestwig@hennesee-tourismus.de www.hennesee-tourismus.de |
||||||||
|
|
|
|||||||
oben: 3x die Ruhr bei Bestwig | |||||||||
Ruhr bei Freienohl |
|||||||||
|
|
|
|||||||
|
|
|
|||||||
Ruhr in Meschede - Ortsteil Freienohl, Streckenlänge ca. 5,5 km, streng limitierte Kartenausgabe an Übernachtungsgäste durch die Stadtverwaltungsnebenstelle Freienohl. |
Meschede |
||||||||
Ruhr in Arnsberg |
Ruhr in Arnsberg-Hüsten Tagesschein ca. 13.- € |
|||||
Ruhr bei Schwerte / Westhofen Hier im Unterlauf ist die Ruhr ein typischer Verteter der Äschen- und Barbenregion. Dies etwa bis zum Einlauf in den Hengsteysee. Barben, Döbel, Bach- und Regenbogenforellen (etwas stromauf mündet die Lenne) sowie Karpfen kann man hier fangen. Dazu natürlich noch der Hecht. Die Fischereirechte haben hier 2 Pächter. Zum einem der Angelsportverein Schwerte und zum anderen die Dortmunder Stadtwerke. Der Schwerter Verein gibt für das auf den Fotos gezeigte Stück Gastkarten aus. Meines Wissens nach auch die Dortmunder Stadtwerke. |
|
|
|||||
|
||||||||||||
Angeln und Fliegenfischen in der Alme
|
||||||||||||
Alme
|
||||||||||||
Die Alme entspringt im Hochsauerlandkreis im Norden der Briloner Höhen. |
|
|
||||||||||
In den Sommermonaten fällt aufgrund des karstigen Untergrundes der Almeabschnitt zwischen Ahden und Borchen (Altenau-Einmündung) zeitweilig trocken. Das dort versickernde Wasser tritt etwa 8 Kilometer nördlich in Salzkotten-Uppsprunge an der Hederquelle wieder zutage. Die Bilder oben zeigen die Alme in Siddinghausen bei Büren: ein munter plätscherndes Bächlein mit Bachforellen und Äschen. Natürlich springen einem die großen Fische auch hier nicht von selbst in den Kescher. Schön anschleichen und vorsichtigst am Ufer verhalten. Scheinausgabe und Infos bei: Strecke Buren: Tageskarte 12 Euro, Bürger-Büro im Rathaus, Königstraße 16, 33142 Buren, Tel. (02951) 97 00, E-Mail: info@bueren.de Internet: www.bueren.de Büro-Öffnungszeiten: montags 8 bis 17 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr. und für den unteren Bereich nahe der Stadt Ame bei: Strecke Alme: Tageskarten für 12,50 Euro bei Herrn Fiedler, Ulmenring 16, 59929 Brilon-Alme, Tel. (02964) 268. Entnahme: 5 Fische, Mindestmaß für Forellen 25 cm. Bestimmungen: Es gelten die Mindestmaße des Landes NRW, zum Beispiel Forellen 25 cm, Äsche 30 cm. Fangbegrenzung: maximal 3 Fische pro Tag. Anfahrt: A44 Dortmund-Kassel, Abfahrt Buren, Almer Strecke aus nördlicher und östlicher Richtung auf der gleichen Autobahn, Abfahrt Bad Wünnenberg sowie über die Bundesstraße 480. |
||||||||||||
|
|
|
||||||||||
|
||||||
Möhne
|
||||||
|
Die Firma Brinkhoff ist Pächter dieser fast 10 Kilometer langen Fließstrecke der Oberen Möhne. Als leidenschaftlicher Fliegenfischer bewirtschaftet der Inhaber das Gewässer anscheinend recht ordentlich. Die Durchschnittsgröße der Bachforellen von ca. 35 bis 60 cm ist hierfür ein Indiz. Auch Äschen kommen vor. Die Möhne fließt in ihrem ursprünglichen Flussbett durch Wälder, Wiesen und Felder, bietet an verschiedenen Stellen jedoch genug Rückraum für nicht so geübte Werfer. Langsam mäandernde Flussschleifen mit tiefen Pools und unterspülten Ufern werden gefolgt von schnellen Rieselstrecken, langgezogenen Pools und Rückstaubereichen an den Wehren. Tageskarten 30,- € ganzjährig erhältlich, Jahreskarte: 450,-, Saisonkarte: 350,- € von Mai bis September Gewässersichtigkeit: Da die Möhne ein Niederungenfluss mit z. T. hohen Lehmufern und einem unterschiedlich strukturierten Kiesbett ist, führt sie entsprechende Segmente mit sich und trübt das Wasser gelegentlich an. Eine leichte Trübung des Gewässers ist jedoch für die Fischerei in keinster Weise nachteilig. Ganz im Gegenteil, die kapitalen Fische fühlen sich bei angetrübtem Gewässer wesentlich sicherer, sind nicht ganz so scheu und lassen sich leichter überlisten, während sie bei klarem Wasser zwar sehr gut auszumachen sind, sich dabei jedoch um einiges scheuer und vorsichtiger verhalten. Daher sollte man auch dann sein Glück versuchen, wenn nach starken Regenfällen die Möhne eingetrübt ist. Man hat dann immer noch sehr gute Chancen einige grosse Fische zu fangen. Gute Deckung suchen: Besonders wichtig ist es an der Möhne, dass man sich nicht direkt an das Ufer stellt, sondern aus einer Deckung heraus die Fische anfischt, denn das erhöhte Ufer ermöglicht es den Fischen, den Fliegenfischer sofort zu erkennen und entsprechend ihre Futteraufnahme einzustellen. Deswegen ist es ausgesprochen wichtig, entweder aus sehr guter Deckung oder vom Ufer etwas entfernt stehend, in geduckter Haltung die Fliege zu präsentieren.
Informationen zum Wasserstand:
Da wir sehr viele große Pools am gesamten Flußlauf haben, ist selbst bei Niedrigwasser eine gute Fischerei möglich. Jedoch ist die Fischerei sehr heikel und bedarf einer vorsichtigen Annäherung. Entsprechende Erfahrung im Heranpirschen und Anwerfen von scheuen Fischen ist deshalb Voraussetzung. Fischerei bei hohem Wasserstand: Bei hohem Wasserstand kann man in der gesamten Möhne, auch in den sonst flachen Bereichen, sehr gute Fangergebnisse erzielen. Es empfiehlt sich dann eine tiefere Fischerei mit starkbeschwerten Nymphen oder Streamern. Jedoch auch bei hohen Wasserständen, hat man durchaus Chancen mit der Trockenfliege kapitale Fische zu überlisten. Weitere Info: Brinkhoff GmbH, 59581 Warstein-Niederbergheim, Möhnestraße 484, Telefon: 02925 5729938 |
|||||
|
||||||
|
|||||||||
Teichanlage "Zum Gewässerwart"
|
|||||||||
Am Niederrhein, Kreis Wesel, bin ich auf diese empfehlenswerte Anlage gestoßen.
3 Naturteiche im Landschaftsschutzgebiet mit sehr gutem Besatz: Forelle, Lachsforelle mit dänischer Provinenz, Karpfen, Wels, Zander, Stör nach Jahreszeit. Fliegenfischer erfahren durch den freundlichen und kompetenten Besitzer eine besondere Unterstützung!!!! Eine Anlage, an der ich immer wieder gerne einen ganzen Tag verbringe. Einfach, weil es dort gemütlich zugeht. Sehr gutes Insektenaufkommen. Allein schon die Beobachtung der vielen Köcherfliegen ist einen Besuch wert. Zum Gewässerwart (A3, Ausfahrt Wesel-Schermbeck, B58 Richtung Haltern, in Bricht in den Vossenbergweg li. abbiegen) oder A31, Ausfahrt Schermbeck, B58 Richtung Wesel, in Bricht in den Vossenbergweg re. abbiegen). Öffnungszeiten: |
|
|
|||||||
|
|
||||||||
|
|||||||||
Bever
|
|||||||||
|
Erlaubnisscheine für Weser, Bever, Nethe sowie die Kiesseen: Herrn Kuhn Beverungen, Telefon (0 52 73) 13 53 Herrn Kayser Würgassen, Telefon (0 52 73) 75 50 Gasthaus "Zur Fähre" Herstelle Tel. (0 52 73) 74 84 für den Axelsee: Fam. Weller Würgassen Telefon (0 52 73) 8 88 18 für den Osterfeldsee: Herr Gockeln, Angel Domäne Beverungen Telefon (0 52 73) 3 57 00 |
|
|||||||
|
|||||||
Nethe
|
|||||||
|
Erlaubnisscheine für die Nethe: Herrn Kuhn Beverungen, Tel. (0 52 73) 13 53, Herrn Kayser Würgassen, Tel. (0 52 73) 75 50 Gasthaus "Zur Fähre" Herstelle Tel. (0 52 73) 74 84 Angel Domäne Beverungen Tel. (0 52 73) 3 57 00 Die Angel Domäne in Beverungen hat eine eigene Pachtstrecke. Interessante Bachstrecke im Landkreis Höxter bei Brakel. Streckenlänge: ca. 1 km Bestimmungen: 2 Handangeln mit künstlichem Köder erlaubt. Geangelt werden darf mit einer Spinnrute oder Fliegenrute im Wechsel. Fanglimit: 4 Fische / Tag. Hauptfischarten: Regenbogenforellen, Bachforellen, vereinzelt Äschen und verschiedene Weißfischarten etc.. |
Nethe bei Brakel Infos u. Erlaubnisscheine zum Angeln z.B. bei (alle Angaben ohne Gewähr): Angelverein Nehtegau Brakel eV. Franz Stork Beethovenstr. 2 33034 Brakel Tel. 05272 / 8284 |
|||||
|
||||||
Angeln und Fliegenfischen an der Werre bei Herford |
||||||
Werre
|
||||||
Zuerst einmal vielen Dank an Bastian, Mirko, Rolf und Stefan. Ihr habt diesen Fluß FF-technisch für uns entdeckt. Zuvor habe ich noch nie etwas über ein mit der Fliege zu befischendes Gewässer im nördlichen Ostwestfalen gehört. Und heute fangen wir dort sogar Äschen! Fahrzeit ab Stolzenau ca. 1 Stunde. |
||||||
Flussverlauf der Werre Obere Werre Die Quelle der Werre befindet sich im Horn-Bad Meinberger Stadtteil Wehren im Lippischen Bergland auf 245 m ü. NN. Es handelt sich nicht um eine gefasste Quelle, wie zum Beispiel die der Fulda, sondern viel mehr um den Zusammenfluss einiger kleiner Rinnsale, die fast unsichtbar in den Sumpfgebieten, die sich in unmittelbarer Nähe der Quelle befinden, entspringen. Direkt an ihrer Quelle ist die Werre noch nicht einmal einen halben Meter breit, aber bereits einige Kilometer weiter, im Kurpark von Bad Meinberg, ist sie zu einem stattlichen Bach herangewachsen. Von ihrer Quelle aus fließt die Werre zunächst in Richtung Südwesten um Bad Meinberg zu erreichen. Im Kurgebiet Bad Meinbergs wird die Werre zu einem See, dem Kurparksee, aufgestaut. Nach dieser Ersten Stauung fließt die noch junge Werre in naturnahmen Zustand kurvenreich weiter in nordwestliche Richtung und durchquert Schmedissen und Schönemark, erreicht Detmolder Stadtgebiet und passiert auf diesem die Detmolder Stadtteile Remminghausen und Spork-Eichholz, bevor sie die Detmolder Innenstadt erreicht. Westlich dieser mündet der Knochenbach in die Werre ein und bewirkt eine Verdopplung der Wassermenge. Von hier an fließt die Werre gemächlicher weiter, passiert die westlichen Stadtteile Detmolds, durchfließt Lage und den Stadtteil Pottenhausen, durchquert das zu Bad Salzuflen gehörende Holzhausen und berührt Leopoldshöhe im Osten. Danach wendet sich das Gewässer zunächst kurz in Richtung Norden um Schötmar zu passieren und erreicht Bad Salzuflen, wo sie die Bega aufnimmt. Ab diesem Punkt wird die Werre breiter und behäbiger und fließt weiter nach Nordwesten durch Ahmsen hinein nach Herford, wo ihr die Aa zufließt. Untere Werre In Herford ist die Ravensberger Mulde erreicht, der Fluss wendet sich hier nach Zustrom der Aa nach Norden und bildet zunächst die Grenze zwischen Herford und Hiddenhausen, dann zwischen Löhne und Kirchlengern. Bei Kirchlengern mündet die Else in die Werre, die sich nun nach Osten wendet. Im unteren Werretal fließt sie durch Löhne und Bad Oeynhausen, in Bad Oeynhausen-Rehme mündet sie bei Weser-km 180 in die Weser. Die Mündungshöhe beträgt 42 m ü. NN. Im unteren Werretal ist die Werre circa 25 m breit. Zwischen Herford und Bad Oeynhausen quert die Bundesautobahn 30 die Werre gleich dreimal: Die erste Querung befindet sich westlich von Löhne, die zweite nördlich von Löhne und die dritte Querung östlich von Obernbeck. Außerdem verläuft die Bahnstrecke HammMinden einige Kilometer parallel zur Werre und kreuzt diese auch zwischen Schweicheln-Bermbeck und Löhne. Fauna Aufgrund der sich immer weiter verbessernden Wasserqualität der Werre ist eine große Anzahl verschiedener Fische in der Werre heimisch: Bachneunaugen, die ein Indikator für sauberes Wasser sind, verschiedene Forellenarten, Äschen, Hechte, Rotaugen, Döbel, Elritzen, Rotfedern, Nasen und Gründlinge. Auch Schmerlen, Aale, Flussbarsche, Groppen, Stichlinge, Barben, Steinbeißer, Schlammpeitzker und Moderlieschen sind schon in der Werre beobachtet oder gefangen worden. Außerdem lässt sich an der Werre der Eisvogel beobachten. Wasserqualität Die Werre als größter linker Zufluss zur Weser ist bereits wenige hundert Meter nach Verlassen ihres Quellgebietes einer Belastung durch Abwässer aus Haushalten und der Landwirtschaft unterworfen und muss mit Güteklasse III bewertet werden. Im weiteren Fließverlauf verbessert sich die Gewässergütesituation der Werre jedoch wieder und die Güte des Flusses schwankt bis zur Einmündung der Aa in Herford mehrfach zwischen mäßig bis kritisch belastet (Güteklasse II bis II-III). Ab Herford wird die Werre als kritisch belastet eingestuft und mündet mit der Güteklasse II-III unterhalb von Bad Oeynhausen in die Weser. Die Belastung der Werre resultiert aus ihren Zuflüssen und diffusen Belastungen aus Mischabwasser- sowie Oberflächenabwasserkanälen und aus Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft wie Nitrate (Düngemittel) und Pestiziden. Zudem wird die Werre im gesamten Verlauf direkt durch eine industrielle und neun kommunale Kläranlagen belastet. Neben der Kläranlage Horn-Bad Meinberg leiten auch die Kläranlagen Detmold, Lage, Leopoldshöhe/Heipke, Bad Salzuflen, Herford, Hiddenhausen-Schweicheln-Bermbeck, Löhne und Bad Oeynhausen sowie die Zuckerfabrik in Lage ihre Abwässer in die Werre ein. Ferner weist die Werre nach der Einmündung der Bega in Bad Salzuflen eine hohe Chlorid-Belastung auf, die sich aus der Einleitungen von überwiegend ungenutzt abfließender Sole aus dem Staatsbad Salzuflen über die Salze und die Bega ergibt. |
||||||
Angeln und Fliegenfischen an der Werre bei Herford |
|||||||||||
Werre bei Herford
|
|||||||||||
I.d. Regel fischt man mitten in der Stadt, vom Stadtleben bekommt man unten am Wasser aber kaum etwas mit. Nachfolgend einige Fotos, die den Fluß etwas beschreiben. Tageskarten bekommt man für 6€ in den örtlichen Angelgeschäften. |
|||||||||||
|
|||||||||||
Mündung der Aa in die Werre |
An vielen Stellen ist die Werre kanalisiert, unter der Wasseroberfläche sieht es aber anders aus, hier gibt es Gumpen und Rinnen. |
||||||||||
|
|||||||||||
Hier in der Stadt gibt es Äschen |
Mitten in der Stadt Herford, rechts oben sind die Cafes |
Nicht romantisch, dafür aber Fische !! |
|||||||||
|
|
|
|||||||||
Die Werre in Herford |
Heiner aus Berlin fängt hier seine erste Äsche |
Äschen, darum geht es. |
|||||||||
Werre bei Bad Oeynhausen
|
||||||||||
Auch hier ist Fliegenfischen möglich. Der Verein besetzt regelmäßig Äschen. Und da dieser Werreabschnitt etwa 3km vor der Mündung in die Weser liegt, steigen auch regelmäßig Fische aus der Weser auf. Sehr interessant davon ist natürlich die Barbe. Bewegt man sich vorsichtig am Ufer, sieht man häufig Gruppen von Barben verschiedener Größe. Der bewirtschaftende Verein "F.V. Ravensberg" e.V. gibt Tageskarten (2009: 5 €) für die Werre aus. Internetseite des Vereins: http://www.fv-ravensberg.de/. Tageskarten gibt es u.a. bei: Peter Zendel Anglertreff, Viktoriastr. 8, 32423 Minden, 0571/36314 |
||||||||||
|
|
|
||||||||
Werre im Stadtgebiet von Bad Oeynhausen |
Werreabschnitt, 3 km vor der Mündung in die Weser |
Rausche, hier gibt es Barben und Döbel |
||||||||
|
|
|||||||||
Nymphen in der Werre |
Äschenabschnitt, leider auch für die Kormorane gut zu erreichen |
Mit der Nymphe auf Döbel in der Werre |
||||||||
|
||||
Bröl
|
||||
Ein typischer Mittelgebirgsfluß im Bergischen Land. Schnelle Rauschenstrecken und auch ruhige Pools findet der Fliegenfischer an diesem Fluß. Die Bröl mündet bei Hennef-Allner in die Sieg. Bewirtschaftet wird die Bröl vom Fischschutzverein Bröltal. Heute bewirtschaftet der Verein ca. 50km Fließgewässerstreke. Beteiligt ist man hier auch am Wanderfischprogramm 2010, dadurch werden jährlich etwa 100tsd. kleine Lachse besetzt. Tageskarten soll es auf Anfrage geben. Interessierte finden auf der Homepage des Vereins sicherlich laufend aktuelle Informationen: http://fsv-broeltal.de |
||||
|
||||||||
|
||||||||
Emmer
|
||||||||
Der Fluss entspringt im Eggegebirge. Seine Quelle befindet sich am Ostabhang des Rehbergs (427 m ü. NN; auch Habichtsberg genannt), der sich auf zur Stadt Bad Driburg gehörendem Gebiet etwa einen Kilometer südwestlich des Stadtteils Langeland befindet.Verlauf
Teilansicht des Emmerstausees
|
||||||||
|
|
|
||||||
Angeln und Fliegenfischen. Kurse Fliegenfischen in Rheinland-Pfalz. Laufend Fliegenfischerkurse
|
|||
_Rheinland-Pfalz |
||
Nahe |
|||||
Den nachfolgenden Artikel habe ich von einem Fliegenfischer aus Bad Kreuznach. Selber habe ich dort noch nicht fischen können. Wenn Ihr weitergehende Infos für mich habt, bin ich dankbar. Wer in der Nahe bei Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz angelt, kann mit guten Fängen rechnen. Bach- und Regenbogenforellen mit Gewichten bis etwa vier Pfund zum Beispiel sind keine Seltenheit. Die Nahe schlängelt sich durch das von Felswänden geprägte Tal und bietet durch die mannigfaltige Abwechslung im Flussbett vielen Fischen eine Heimat: Außer Forellen kommen kapitale Barben sowie Hechte vor. In den ruhigeren Abschnitten sind ebenfalls Barsche, Rotaugen und andere Weißfische anzutreffen. Aber nicht nur die Flossenträger, auch die ausgesprochen idyllische Angelstrecke begeistert Angler aus nah und fern. Im unmittelbaren Bereich westlich von Bad Kreuznach ist der Fluss zum Teil weniger als zwei Meter tief und von Hecken, Bäumen und Wiesen gesäumt. Gumpen gibt es zwar in erster Linie in den engen, schnellen Bereichen mit Felswänden, aber auch hier ist die Fischwaid äußerst Erfolg versprechend. Die Angelstrecke des ASV Nahe 1880 beginnt an der Fischereigrenze Bad Münster am Stein und reicht bis 250 Meter unterhalb der Umgehungsstraße von Bad Kreuznach. Stipp- und Fliegenfischer frönen ihrem Hobby mit Vorliebe an der Saline beim Campingplatz. Flache Kiesbänke erlauben es Fliegenfischern, sich weit Richtung Flussmitte hinaus zu bewegen. Dort hat man viel Platz zum Werfen, was speziell Anfängern zugute kommt. Die Saline ist ein Bauwerk aus Holz, über das salzhaltiges Wasser in die Tiefe rieselt. Kurgäste atmen die salzhaltige Luft zur Behandlung von Atemwegserkrankungen ein. Garanten für den guten Fisch- und Fischartenbestand in der Nahe bei Bad Kreuznach sind die umfangreichen vom ASV Nahe 1880 durchgeführten Besatzmaßnahmen. Wer dort angelt, wird in der Regel nicht lange ohne Biss bleiben. Fischarten (Mindestmaß cm/Schonzeit): Hecht (60/1.1.-31.5.), Zander (50/1.1.-31.5.), Aal (40/-), Wels (70/-), Bach- und Regenbogenforelle (25/15.10.-31.3.), Karpfen (35/-), Schleie (30/-), Barbe (35/15.4.-16.6.). Erlaubnisscheine: Fischers Fritz, 55595 St. Katherinen, Tel. 06706/991590. Gebühren: Tag 6,50, Woche 21, Monat 39 Euro. Gesetzliche Bestimmungen: Drei Bach- oder Regenbogenforellen und zwei Hechte pro Tag. Raubfisch- und Spinnangeln ist Inhabern von Tagesscheinen untersagt, Lage: Westlich von Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Informationen auch vom ASV Nahe 1880, Birkenbergstr. 72, 55595 Roxheim. |
|||||
|
|||||
Lieser |
|||||
Auch diesen Artikel habe ich von einem Fliegenfischer aus Bad Kreuznach gemailt bekommen. Selber habe ich dort noch nicht fischen können. Wenn Ihr weitergehende Infos für mich habt, bin ich dankbar. Die so genannte Burgenstrecke der Lieser bei Manderscheid in der Vulkaneifel ist sowohl bei einheimischen als auch auswärtigen Fliegenfischern äußerst beliebt. In den tiefen Kolken stehen prächtige Bach- und Regenbogenforellen, aber auch Äschen (ganzjährig geschützt!) und Döbel. Versuche mit der Red Tag oder einer Adams werden so manche schöne Forelle zum Steigen bringen. Eine mit leicht zitternder Rutenspitze im Bereich der Uferwiesen angebotene 20er Griffith’s Gnat ist ebenfalls sehr erfolgreich. Für alle Fliegen, egal welcher Art, gilt jedoch, dass nur unbeschwerte Muster ohne Widerhaken benutzt werden dürfen. Aufgrund der durchschnittlichen Wassertiefe von 50 bis 100 Zentimetern sollten dünne Vorfächer verwendet werden. Da es stellenweise aufgrund der Vegetation etwas eng zugehen kann, darf das Vorfach nicht zu lang sein. Außer der Burgenstrecke gibt es oberhalb noch die in romantischer Natur liegende Herrenaustrecke. Hier wird vorwiegend mit dunklen Nymphenmustern geangelt. Am besten geeignet ist eine 2,10 bis 2,55 Meter lange Rute der Schnurklasse 5/6 mit Schwimmschnur. Beide Strecken sind jeweils zwei Kilometer lang und gut besetzt. Um „Raubbau“ zu verhindern, wurde eine Fangbeschränkung eingeführt und das Fliegenfischen an zwei Übernachtungen in der Ferienregion Manderscheid gebunden. |
|||||
Sauer |
|||||
Auch diesen Artikel habe ich von einem Fliegenfischer aus Bad Kreuznach gemailt bekommen. Selber habe ich dort noch nicht fischen können. Wenn Ihr weitergehende Infos für mich habt, bin ich dankbar. Die wildromantische Grenzsauer bei Echternacherbrück ist immer für den Fang von Hechten, Barschen, Barben sowie Äschen gut. Im Gegensatz zu den anderen deutsch-luxemburgischen Grenzflüssen Our und Mosel ist beim Fliegenfischen an der Sauer das Waten erlaubt. Flache Rieselstrecken, manchmal weniger als 50 Zentimeter tief, wechseln mit über zwei Meter tiefen Gumpen ab. Tief geführte Nymphen, Midges und insbesondere große Bachflohkrebs- Imitationen sind Garanten für eine kurzweilige Fischwaid. |
|||||
Als Gewässer zum Fliegenfischen sind in Rheinland-Pfalz noch bekannt:
|
|||||
|
|||||
Angeln und Fliegenfischen. Kurse Fliegenfischen im Saarland. Laufend Fliegenfischerkurse
|
|||
. | ||||
Saarland |
||||
|
||
|
|
|
|||||
Ordnungsbehördliche Verordnung zum LandesfischereigesetzLandesfischereiordnung - LFischO, Vom 6. Juni 1993 Auf Grund des § 38 Abs. 2, des § 39 Abs. 3, des § 42 Abs. 1 und des § 48 Abs. 3 des Landesfischereigesetzes vom 11. Juli 1972 (GV. NW. S. 226), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. April 1992 (GV. NW. S. 124), wird für das Land Nordrhein-Westfalen verordnet: § 1 Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln nach benannter Arten dürfen dem Wasser nicht entnommen werden (ganzjährige Schonzeit): Stör Schneider Maifisch Finte Steinbeißer Nordseeschnäpel, Wandermaräne Koppe Moderlieschen Quappe Schlammpeitzger Schmerle Elritze Zwergstichling Bitterling Lachs Meerforelle Flußneunauge Bachneunauge Meerneunauge Europäischer Flußkrebs Flache Teichmuschel Gemeine Teichmuschel Flußperlmuschel Kleine Teichmuschel Bachmuschel Malermuschel Flußmuschel § 2 Fische nach benannter Arten dürfen dem Wasser während der folgenden Zeiten nicht entnommen werden (befristete Schonzeit): - § 3 Fische nach benannter Arten dürfen dem Wasser nur entnommen werden, wenn sie mindestens folgende Länge haben (Mindestmaß - gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles der Schwanzflosse): - § 4 (1) Die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten sind, wenn sie während der Schonzeiten oder vor Erreichen der Mindestmaße lebend dem Wasser entnommen werden, unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen. Muss mit ihrem Eingehen gerechnet werden, sind sie zu töten und unverzüglich zu vergraben, sofern am Fanggewässer eine anderweitige Beseitigung nicht vorgeschrieben ist. Ihre Verwertung ist auch dann verboten, wenn sie tot angelandet werden. (2) Zum Schutz und zur Förderung von Lachs und Meerforelle können Fänge dieser Arten innerhalb von 7 Tagen mit Angabe des Fundortes der unteren Fischereibehörde gemeldet werden; Absatz 1 bleibt unberührt. Tote Lachse und Meerforellen sind der Landesanstalt für Fischerei, möglichst in gefrorenem Zustand, verfügbar zu machen. Darüber hinaus können von der oberen Fischereibehörde in begründeten Einzelfällen Fänge von nach §§ 1 bis 3 geschützten Arten innerhalb von Schonzeiten und unterhalb der vorgeschriebenen Mindestmaße zugelassen werden, soweit diese den Zielen des Fischartenschutzes dienen. Die Gründe für die Zulassung sind vom Antragsteller nachzuweisen. Die obere Fischereibehörde trifft ihre Entscheidung nach Anhörung der unteren Fischereibehörde und der Landesanstalt für Fischerei. Die Genehmigung ist zu befristen; sie kann mit Auflagen versehen werden. (3) Das Verwertungsverbot gilt nicht für Berufsfischer, soweit nicht besondere Regelungen gemäß Absatz 2 getroffen wurden. § 5 Sofern im Einzelfall aus hegerischen Gründen erforderlich, kann die obere Fischereibehörde befristete Ausnahmen von den Bestimmungen zur Hechtschonzeit gemäß § 2 Nr. 6 zulassen. § 6 Die in den §§ 1 bis 3 genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn die Entnahme dort aufgeführter Arten zum Zwecke ihrer künstlichen Vermehrung und Förderung erfolgen soll und die Entnahme von der unteren Fischereibehörde vorher genehmigt wurde. § 7 (1) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht. (2) Lebende Köderfische dürfen zur Hege der Fischbestände nur im Einzelfall und befristet verwendet werden, wenn die Hegepflicht nicht auf andere Weise erfüllt werden kann. Die Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der unteren Fischereibehörde. § 8 (1) Die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten dürfen als Köderfische oder Fischköder weder feilgeboten noch abgegeben werden. (2) Nicht in den §§ 1 bis 3 genannte Arten dürfen vom Fischereiausübungsberechtigten nur im Rahmen der Eigenbedarfsdeckung gefangen und unter den Beschränkungen des § 7 als Köderfische verwendet werden. (3) Abweichend von Absatz 2 dürfen Berufsfischer Köderfische über den eigenen Bedarf hinaus fangen, abgeben oder feilbieten. § 9 Ständige Fischereivorrichtungen müssen eine lichte Lattenweite von mindestens 2 cm haben. § 10 Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen und Reusen, die im Flussbett oder am Ufer befestigt oder verankert sind, sind ständige Fischereivorrichtungen im Sinne des § 48 Abs. 1 des Landesfischereigesetzes. § 11 Die Maschen von Stellnetzen, Staknetzen, Stoßhamen, Treibnetzen, Wurfnetzen und Zugnetzen müssen, in nassem Zustand von der Mitte des einen bis zur Mitte des anderen Knotens gemessen, eine Weite von mindestens 2,5 cm haben. Für Hegemaßnahmen können mit Genehmigung der unteren Fischereibehörde kleinere Maschenweiten verwendet werden. § 12 (1) § 11 gilt nicht für die Kehlen von Reusen, den hinteren Sackteilen von Zugnetzen sowie nicht für Netze zum Fang von Aalen, Köderfischen und Fischködern. (2) Für den hinteren Sackteil bei Aalhamen und Ankerkuilen ist nur eine Maschenweite von mindestens 1,5 cm, in nassem Zustand von der Mitte des einen bis zur Mitte des anderen Knotens gemessen, zulässig. (3) Die Beschränkungen der Maschenweiten nach § 11 und § 12 Abs. 2 tgba.org gelten nicht für Maßnahmen nach § 6. § 13 Die Schokkerfischerei ist zum Schutz des Fischbestandes nur unter der Voraussetzung gestattet, dass das Schlussnetz der Ankerkuile durch eingespannte Reifen, die nicht mehr als 1 m Abstand voneinander haben dürfen, so in einer Stellung im Wasser gehalten werden muss, dass ein Zerdrücken des Fanges vermieden wird. § 14 (1) Der Fischfang mit Elektrizität darf nur mit Genehmigung der unteren Fischereibehörde und nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten und nur für folgende Zwecke ausgeübt werden: a) zu wissenschaftlichen Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen von fischereilichen Gewässerbewertungen, b) zum Fang von Laichfischen, c) für fischereiliche Hegemaßnahmen. Die Genehmigung ist zu befristen sowie von Bedingungen und Auflagen abhängig zu machen. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Vorlage eines Bedienungsscheines nach § 15 und einer Bescheinigung nach § 16 dieser Verordnung. Der Name der den Fischfang ausübenden Person, die Bezeichnung und die Nummer des benutzten Gerätes sowie die TDCV-Eintragung sind im Genehmigungsbescheid zu vermerken. (2) Abweichend von Absatz 1 bedürfen die Dienstangehörigen und die mit Berechtigungsausweis versehenen Beauftragten der Landesanstalt für Fischerei und der oberen Fischereibehörde für den Fischfang mit Elektrizität lediglich der Zustimmung des Fischereiberechtigten. Amtliche Maßnahmen zur Beweissicherung oder Schadensabwehr bleiben unberührt. § 15 Personen, die den Fischfang mit Elektrizität ausüben wollen, müssen an einem Lehrgang über Elektrofischerei teilgenommen und ihre Befähigung durch eine Prüfung an der Landesanstalt für Fischerei Nordrhein-Westfalen nachgewiesen haben. Die Landesanstalt erteilt hierüber eine Bescheinigung in Form eines Bedienungsscheines nach dem Muster der Anlage 1. § 16 (1) Zum Fischfang mit Elektrizität dürfen nur Geräte oder Anlagen benutzt werden, die den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE), entsprechen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung des Technischen Überwachungsvereins oder der Prüfstelle des Verbandes Deutscher Elektrotechniker zu erbringen. Die Geräte sind in Abständen von 3 Jahren auf ihre Betriebssicherheit durch die genannten Stellen überprüfen zu lassen. (2) Der Fischfang mit Elektrizität darf nur unter Verwendung von Gleichstrom oder Impulsstrom ausgeübt werden. Die Anwendung von Wechselstrom als Fangstrom ist verboten. § 17 Bei Absperrvorrichtungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und § 40 Abs. 1 des Landesfischereigesetzes) dürfen die Gitterstäbe einen lichten Abstand von höchstens 2 cm haben, die Maschenweiten in nassem Zustand, von der Mitte des einen Knotens zur Mitte des anderen Knotens gemessen, höchstens 2 cm betragen. § 18 (1) Nichteinheimische Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln sowie deren Laich dürfen in Gewässer grundsätzlich nicht ausgesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind Regenbogenforellen und Bachsaiblinge. (2) Der Besatz mit Arten, die gemäß § 1 ganzjährig geschont sind und aus Gebieten außerhalb Nordrhein-Westfalens stammen, darf nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen. (3) Künstlich genetisch veränderte Fische sowie Fische mit erkennbarem Parasitenbefall oder Krankheitssymptomen dürfen in Gewässer nicht ausgesetzt werden. § 19 (1) In der Zeit vom 1. April bis 31. Mai ist die Entnahme von Ober- und Unterwasserpflanzen sowie von Schlamm, Erde, Sand, Kies und Steinen nur mit Erlaubnis des Fischereiberechtigten zulässig. (2) Arbeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltungspflicht und nicht aufschiebbare Maßnahmen des Gewässerausbaus werden hiervon nicht betroffen. § 20 Fischnährtiere und Laich dürfen ohne Zustimmung des Fischereiberechtigten nicht aus dem Wasser entnommen werden. § 21 Durch die §§ 19 und 20 werden behördliche Maßnahmen und Anordnungen nicht berührt. § 22 Domestiziertes Wassergeflügel darf nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten in ein Gewässer eingelassen werden. § 23 (1) Für von dem Fischereiberechtigten ausgestellte Fischereierlaubnisscheine, die länger als 4 Wochen gültig sind, sind Vordrucke aus haltbarem umweltfreundlichen Papier nach dem Muster der Anlage 2 im Format DIN A 6 zu verwenden. (Anlage 2) (2) Für den Druck der Vorderseite des Erlaubnisscheines ist die Verwendung des Musters gemäß der Anlage 2 zwingend vorgeschrieben. Die Rückseite kann anstelle der vorgesehenen Verlängerung auch für Fangstatistiken oder für besondere Bedingungen (Gewässerordnung, Mindestmaße, Fangbeschränkungen usw.) benutzt werden. (3) Stellt ein Fischereiberechtigter Erlaubnisscheine nach Absatz 1 aus, hat er hierüber Listen nach dem Muster der Anlage 3 zu führen. (Anlage 3) (4) Für Erlaubnisscheine mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als 4 Wochen genügt der Nachweis der nummerierten Erlaubnisscheindurchschriften. § 24 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Dienstangehörigen und die mit Berechtigungsnachweis versehenen Beauftragten der Landesanstalt für Fischerei im Rahmen wissenschaftlicher und fischereiwirtschaftlicher Untersuchungen von den Beschränkungen in folgenden Paragraphen ausgenommen: 1, 2, 3, 4, 6, 9, 11, 12, 13, 16 und 18. Vor Durchführung der Untersuchungen ist der jeweilige Fischereiberechtigte zu informieren, soweit unaufschiebbare Maßnahmen dies in Einzelfällen erfordern, auch nachträglich. § 25 Ordnungswidrig im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 7 des Landesfischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Fische, Neunaugen, Krebse oder Muscheln der dort benannten Arten dem Wasser entnimmt, 2. entgegen § 2 Fische der dort benannten Arten während der befristeten Schonzeit dem Wasser entnimmt, 3. entgegen § 3 untermaßige Fische oder Krebse der dort benannten Arten dem Wasser entnimmt, 4. lebend gefangene, einem Fangverbot nach den §§ 1 bis 3 unterliegende Arten a) entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 nicht, nicht mit der gebotenen Sorgfalt oder nicht unverzüglich in das Fanggewässer zurücksetzt oder b) entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 diese, wenn mit ihrem Eingehen gerechnet werden muss und am Fanggewässer eine andere Beseitigung nicht vorgeschrieben ist, nicht unverzüglich tötet oder vergräbt oder, sofern am Fanggewässer eine andere Beseitigung vorgeschrieben ist, nicht für ihre Beseitigung nach diesen anderweitigen Vorschriften Sorge trägt, 5. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 3 tot angelandete, einem Fangverbot nach den §§ 1 bis 3 unterliegende Arten verwertet, 6. entgegen § 7 Köderfische verwendet, 7. entgegen § 8 Abs. 1 die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten als Köderfische oder Fischköder feilbietet oder abgibt, 8. entgegen § 9 kleinere lichte Lattenweiten als 2 cm verwendet, 9. entgegen § 11 Satz 1 kleinere Maschenweiten als 2,5 cm verwendet, 10. entgegen § 12 Abs. 2 im hinteren Sackteil bei Aalhamen oder Ankerkuilen kleinere Maschenweiten als 1,5 cm verwendet, 11. bei der Ausübung der Schokkerfischerei entgegen § 13 das Schlussnetz der Ankerkuile in unzulässiger Stellung im Wasser hält, 12. den Fischfang mit Elektrizität a) entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1 ohne Genehmigung der unteren Fischereibehörde, ohne Zustimmung des Fischereiberechtigten oder zu anderen als den genannten Zwecken oder b) ohne im Besitz eines Bedienungsscheines nach § 15 zu sein (§ 14 Abs. 1 Satz 3) ausübt, 13. entgegen § 16 zum Fischfang mit Elektrizität andere als die zugelassenen Geräte, Anlagen oder Stromarten verwendet oder die Geräte oder Anlagen nicht oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Abstände überprüfen lässt, 14. entgegen § 18 Abs. 1 nichteinheimische Fische, Neunaugen, Krebse oder Muscheln oder deren Laich aussetzt, entgegen § 18 Abs. 2 Arten mit ganzjähriger Schonzeit, die aus Gebieten außerhalb von Nordrhein-Westfalen stammen, ohne Genehmigung der oberen Fischereibehörde aussetzt oder entgegen § 18 Abs. 3 künstlich genetisch veränderte oder erkennbar kranke oder mit Parasiten befallene Fische aussetzt, 15. entgegen § 22 domestiziertes Wassergeflügel ohne Zustimmung des Fischereiberechtigten in Gewässer einlässt, 16. entgegen § 23 Abs. 1 für die Fischereierlaubnisscheine nicht die Vordrucke nach dem Muster der Anlage 2 verwendet, entgegen § 23 Abs. 3 über die ausgestellten Erlaubnisverträge keine Listen oder Listen, die nicht dem Muster der Anlage 3 entsprechen, führt oder entgegen § 23 Abs. 4 bei Erlaubnisscheinen mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als vier Wochen nicht mindestens den Nachweis der nummerierten Erlaubnisscheindurchschriften führt. § 26 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. |
||